Unterwegs

Wo darf ich mit meinem Mountainbike im Wald fahren?

Grundsätzlich dürfen Sie mit dem Mountainbike, anders als mit Motorfahrzeugen, den Wald befahren. Die Kantone müssen dafür sorgen, dass der Wald der Allgemeinheit zugänglich ist.

Gleichzeitig müssen aber die Kantone, namentlich zum Schutz von Pflanzen oder wildlebenden Tieren, für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einschränken. Zudem hält das Strassenverkehrsgesetz fest, dass Sie mit einem Fahrrad nicht auf Wegen fahren dürfen, die sich dafür nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind.

Unterschiedliche kantonale Regelungen

Entsprechend haben die Kantone unterschiedliche Regelungen erlassen, wo Mountainbikes in ihren Waldgebieten zulässig sind. Bevor Sie also das erste Mal mit Ihrem Mountainbike den Wald entdecken gehen, sollten Sie sich über die im konkreten Gebiet anwendbaren Regelungen erkundigen.

Rücksicht auch auf Mountainbike-Routen

Übrigens: Auch auf speziell markierten Mountainbike-Routen gelten Regeln: Diese Routen markieren zwar Strecken, die für Mountainbikes besonders geeignet sind. Wer aber den so markierten Strecken unterwegs ist, verpflichtet sich gegenüber den zu Fuss gehenden Personen zu besonderer Rücksicht. Wo die Sicherheit es erfordert, haben sie Warnsignale zu geben und nötigenfalls anzuhalten.