Unterwegs

Wo darf ich mit meinem Mountainbike im Wald fahren?

Es ist grundsätzlich erlaubt, mit einem Mountainbike auf Waldwegen zu fahren. Die Kantone können jedoch zusätzliche Regeln aufstellen.

Während Motorfahrzeuge im Wald nur zu forstlichen Zwecken erlaubt sind, darf eine Mountainbikerin auch auf einem Waldweg biken. Zum einen macht das Waldgesetz aber gewisse Vorgaben, zum anderen können die Kantone den so genannten Langsamverkehr noch weiter regulieren.

Mountainbikerin muss im Wald auf Tiere Rücksicht nehmen

Zwar müssen die Kantone dafür sorgen, dass der Wald der Allgemeinheit zugänglich ist. Namentlich zum Schutz von Pflanzen oder wildlebenden Tieren müssen die Kantone für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einschränken. An diese Einschränkungen hat sich die Mountainbikerin zu halten. Ebenso darf sie nicht abseits der Waldwege fahren und dabei Tiere erschrecken oder Pflanzen zerstören.

Kantone regeln Waldwege unterschiedlich

Die Kantone haben unterschiedliche Regelungen erlassen, wo Mountainbikes in ihren Waldgebieten zulässig sind. Wer im Wald biken geht, sollte sich vorher über die im konkreten Gebiet anwendbaren Regelungen erkundigen. (Siehe auch: «Darf ich mit dem Mountainbike auf Wanderwegen fahren?»)

Rücksicht auch auf Mountainbike-Routen

Auch auf speziell markierten Mountainbike-Routen gelten Regeln: Diese Routen markieren zwar Strecken, die für Mountainbikes besonders geeignet sind. Wer aber den so markierten Strecken unterwegs ist, verpflichtet sich gegenüber den zu Fuss gehenden Personen zu besonderer Rücksicht. Wo die Sicherheit es erfordert, hat die Bikerin Warnsignale zu geben und nötigenfalls anzuhalten.

Aktualisiert am 16. Mai 2024