Gesundheit

Ich rieche nichts mehr. Wer zahlt?

Die Behandlungskosten eines Verlusts des Geruchssinns übernimmt je nach Ursache die Unfall- oder Krankenversicherung. Benötigt die versicherte Person den Geruchssinn für ihre berufliche Tätigkeit, erbringt zudem die Invalidenversicherung Leistungen. Schliesslich erhält ein Opfer einer Straftat allenfalls Leistungen der Opferhilfe.

Ein Unfall mit Kopfverletzung oder eine Virusinfektion ist die häufigste Ursache für einen dauernden Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinnes. Die Ursache im konkreten Fall gibt vor, welche Versicherung oder Stelle allenfalls Leistungen erbringen muss. (Siehe auch: «Wer zahlt bei einem Zeckenbiss?») Auf Leistungen der Invalidenversicherung hat die versicherte Person namentlich dann Anspruch, wenn sie ihren Riechsinn zur Ausübung des Berufs benötigt. Geht der Verlust des Riechsinns auf eine Straftat zurück, kann das Opfer eine Genugtuung fordern.

Unfallversicherung zahlt Integritätsentschädigung

Die Unfallversicherung zahlt dann eine Integritätsentschädigung in Form einer Kapitalleistung aus, wenn der Geruchsverlust auf einen Unfall zurückzuführen ist und er «voraussichtlich während des ganzen Lebens mindestens im gleichen Umfang besteht». Ein vollständiger, auf einen Unfall zurückzuführender und dauernder Geruchsverlust führt zu einer Integritätsentschädigung in der Höhe von 15% des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes.

Krankenkasse übernimmt bestimmte Behandlungskosten

Ist der Verlust des Riechsinns auf eine Erkrankung wie einen Virusinfekt zurückzuführen, übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Kosten der Leistungen, «die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen».

Allerdings müssen die Behandlungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Ist der wissenschaftliche Nachweis des Nutzens nicht erbracht, erbringt die Krankenkasse keine Leistungen. Mit diesem Argument übernehmen aktuell Krankenkassen teilweise die Behandlung des Geschmacksverlusts von Long Covid Betroffenen nur eingeschränkt.

IV kann Kosten für Umschulung übernehmen

Die Invalidenversicherung dient namentlich der beruflichen Integration der Versicherten. Erleidet nun etwa ein Koch einen Verlust des Geruchssinns, kann er nicht mehr in seinem Beruf arbeiten. Die Invalidenversicherung übernimmt deswegen, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die Kosten für eine Umschulung. Ist die versicherte Person nach der Umschulung wieder voll erwerbsfähig, hat sie aufgrund des Riechverlusts keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Invalidenversicherung, selbst wenn der Gesundheitsschaden nach wie vor besteht.

Anspruch auf Genugtuung nach Straftat

Wer durch eine Straftat beeinträchtigt worden ist, erhält je nach Schwere der Beeinträchtigung namentlich eine Genugtuung. Führt eine Körperverletzung zum Verlust des Geruchssinns, berechtigt dies laut Leitfaden des Bundesamts für Justiz (BJ) zu einer Genugtuung von 10 000 – 20 000 CHF.