Arbeiten

Ist ein Fussballspieler ein Arbeitnehmer?

Bezieht ein Fussballspieler von seinem Verein ein Entgelt für seine Einsätze, ist er in aller Regel angestellt und damit Arbeitnehmer.

Als Arbeitnehmer gilt, wer gegen einen Lohn eine Leistung erbringt sowie gegenüber der Arbeitgeberin weisungsgebunden und organisatorisch abhängig ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt ein Fussballspieler als Arbeitnehmer mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. (Siehe auch: «Muss mich mein Sportverein gegen Unfall versichern?»)

Profisportler können Arbeitnehmer sein

Wer in einem Verein Fussball spielt und dabei ein Entgelt erhält, ist regelmässig als Arbeitnehmer zu qualifizieren. Denn im Mannschaftssport ist die Weisungsgebundenheit in aller Regel gegeben und als Lohn gilt jedes Entgelt, welches über einen blossen Spesenersatz hinausgeht. (Siehe auch: «Habe ich Anrecht auf Lohn, wenn ich für den Verein arbeite?»)

Ausserordentlich ist, dass ein Profifussballer gleich wie etwa eine Chirurgin im Rahmen seines Arbeitsvertrages gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung einen Beschäftigungsanspruch hat. Denn ein Berufssportler ist auf regelmässige Einsätze oder zumindest Trainings angewiesen, um seinen Wert auf dem Transfermarkt zu halten. Keinen derartigen Beschäftigungsanspruch hat aber ein Profifussballer dann, wenn seine Arbeitgeberin für die Nichtbeschäftigung sachliche Gründe hat. Schwänzt ein Sportler oft die Trainings oder beleidigt er Trainer und Mitspieler regelmässig, wird er mit seiner Forderung auf Beschäftigung keinen Erfolg haben.

Gesetzliche Arbeitszeiten gelten auch für Fussballer

Für Berufsfussballer gelten die regulären Höchstarbeitszeiten, wobei zu der Arbeitszeit auch die Reise- und Wartezeiten zählen. Eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit ist zulässig, die Arbeitgeberin muss die für die Überzeit aber einen Lohnzuschlag zahlen.

Praktisch relevanter ist insbesondere das Sonntagsarbeitsverbot. Die in der Verordnung verankerte Ausnahme für Sport- und Freizeitanlagen gilt nur für jene Personen, welche die Kunden betreuen und welche die Anlage unterhalten, aber nicht für die Sportler. Das Staatssekretariat für Wirtschaft seco bewilligt die dauernde oder regelmässig wiederkehrende Sonntagsarbeit jedoch, «sofern sie aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist».