Gesundheit

Muss mich mein Sportverein gegen Unfall versichern?

Ja, sofern der Verein Sie angestellt hat. 

Allerdings ist es im Amateursport bisweilen weder dem Verein noch dem Sportler bewusst, dass tatsächlich ein Arbeitsvertrag vorliegt.

«Freizeitunfälle» sind oft Berufsunfälle

Wer erwerbstätig ist und daneben Wettkampfsport betreibt, geht wohl oft davon aus, dass er einen Sportunfall bei der Suva als Freizeitunfall melden kann: Schliesslich ist, wer mehr als acht Stunden wöchentlich bei der gleichen Arbeitgeberin beschäftigt ist, über diese auch gegen die Folgen eines Nichtberufsunfalls versichert. Nun gelten Sie jedoch ebenfalls als Angestellter des Vereins, sobald Sie für Ihre Wettkampfeinsätze ein Entgelt kriegen, welches über einen blossen Spesenersatz hinausgeht. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Sie für Ihre Einsätze Prämien oder Trainingsentschädigungen erhalten. Ihr Verein ist so Ihre Arbeitgeberin und muss für die finanziellen Folgen des Sportunfalls aufkommen. Dies gilt auch dann, wenn Sie hauptsächlich für eine andere Arbeitgeberin tätig sind.

Sonderregelung bei geringfügigem Entgelt

Zahlt Ihr Verein sämtlichen Sportlern nur ein so genannt «geringfügiges Einkommen» aus, sind die Athleten automatisch unfallversichert. Diese Sonderregelung gilt für Einkommen bis 2‘300 Franken pro Jahr. Passiert ein Unfall und hat der Verein Sie nicht unfallversichert, übernimmt die Ersatzkasse die gesetzlichen Versicherungsleistungen. Der Verein als Arbeitgeberin muss bei einem solchen, automatisch versicherten, Unfall der Ersatzkasse die Prämien rückwirkend für höchstens fünf Jahre bezahlen.