Wohnen

Kann ich den Campingwagen im Garten als Ferienwohnung vermieten?

Sofern Sie über die dafür allenfalls notwendigen Bewilligungen verfügen, ja. Allerdings ist ein Camper im Garten meist aus umweltschutzrechtlichen Gründen heikel. Einfacher ist es, wenn Sie das Wohnmobil auf einen bewilligten Parkplatz stellen.

Das Bundesgesetz über die Raumplanung gibt die Leitplanken vor, im Detail ist jedoch vieles auf kantonaler und kommunaler Ebene in unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen und auch Nutzungsplänen geregelt. Am besten erkundigen Sie sich deswegen zunächst bei Ihrer Gemeinde nach den Voraussetzungen. (vgl. auch «Darf ich während der Ferien meine Wohnung über AirBnB vermieten?»)

Vermietung Wohnmobil

Ein mobiler Camper ist eine so genannte Fahrnisbaute. Diese ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung dann bewilligungspflichtig, wenn Sie sie «über nicht unerhebliche Zeiträume ortsfest» verwenden. Stellen Sie ein Wohnmobil nur kurz in den Garten und vermieten es einmalig für wenige Tage, brauchen Sie möglicherweise keine Baubewilligung. Abklären mit der Gemeinde, ob das so möglich ist, müssen Sie gleichwohl: Denn gegen einen Campingwagen im Garten können auch umweltschutzrechtliche Gründe sprechen. Stellen Sie den Wohnwagen fix in den Garten, benötigen Sie ohnehin meist eine Baubewilligung.

Vermietung Stellplatz

Wollen Sie zunächst einen Stellplatz bauen, brauchen Sie ebenfalls eine Baubewilligung. Schwebt Ihnen allerdings ein Stellplatz für sehr grosse Camper vor, ist er in einer reinen Wohnzone meist nicht mehr zonenkonform.

Camping in Wohnzone

Haben Sie für den Wohnwagen oder den Stellplatz die Baubewilligung, bedeutet das noch nicht, dass Sie im Privatgarten gewerbliches Camping anbieten dürfen. Auch hier ist im Detail das kantonale und kommunale Recht massgeblich. Regelmässig ist zugelassen, was sich in die Wohnumgebung einfügt und die ursprüngliche Nutzung nicht stört. Die tageweise Vermietung eines kleinen Wohnwagens kann so möglich sein, während eine Vermietung von mehreren Campern in Ihrem Garten während der ganzen Saison in einer Wohnzone kaum Aussicht auf eine Bewilligung hat.

Camping in Landwirtschaftszone

Wohnen Sie auf einem Bauernhof in der Landwirtschaftszone, kann die zuständige Behörde einen Stellplatz in der Landwirtschaftszone als nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb bewilligen. Dies ist zunächst dann möglich, wenn die Stellplätze das wirtschaftliche Überleben des Betriebes sichern. Ebenso ist eine Vermietung möglich, wenn sie einen engen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe aufweist. So etwa, wenn Sie das Campingangebot mit Ferien auf dem Bauernhof oder dem Verkauf von hofeigenen Produkten verbinden (vgl. «Was darf ich im Hofladen verkaufen?».

Dabei müssen landwirtschaftliche Betriebe bei der Vermietung von Stellplätzen laut Raumplanungsgesetz «den gleichen gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen genügen wie Gewerbebetriebe in vergleichbaren Situationen in den Bauzonen», da es sonst zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann.