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Was darf ich im Hofladen verkaufen?

Nur wenn der Hofladen in der Landwirtschaftszone steht, müssen die verkauften Lebensmittel aus der Region stammen. Im Übrigen sind auch Hofläden zur Selbstkontrolle verpflichtet. Die verantwortliche Person muss garantieren, dass im Hofladen nur sichere Lebensmittel verkauft werden.

Hofläden in der Landwirtschaftszone sind zonenkonform, sofern sie namentlich eigene Produkte und allenfalls Produkte aus der Region verkaufen. Wie jeder andere Lebensmittelbetrieb muss ein Hofladen zudem sicher stellen, dass er die Vorgaben der Lebensmittelgesetzgebung erfüllt.

Hofladen darf auch Lebensmittel aus fremder Produktion verkaufen

Ein Hofladen ist nicht verpflichtet, ausschliesslich Lebensmittel aus eigener Produktion zu verkaufen. Steht der Hofladen allerdings in der Landwirtschaftszone, gelten raumplanerische Vorschriften zur Zonenkonformität. Namentlich müssen die verkauften Produkte «in der Region und zu mehr als der Hälfte auf dem Standortbetrieb oder auf den in einer Produktionsgemeinschaft zusammengeschlossenen Betrieben erzeugt werden».

Lebensmittelrecht gilt auch für Hofläden

Bevor jemand einen Hofladen eröffnet, muss er den Betrieb in aller Regel bei der zuständigen kantonalen Behörde registrieren. Ausnahmen gelten namentlich für kleine Betriebe, welche ihre Produkte ausschliesslich in kleinen Mengen und direkt oder über lokale Einzelhandelsbetriebe vertreiben. Neben der Einhaltung einer allfälligen Meldepflicht muss der Hofladen insbesondere die Sicherheit der verkauften Lebensmittel gewährleisten können.

Die Betreiberin des Hofladens muss eine verantwortliche Person mit Geschäftsadresse in der Schweiz bezeichnen. Tut sie dies nicht, ist für die Produktesicherheit im Betrieb automatisch die Betriebsleitung zuständig. Die verantwortliche Person ist insbesondere verpflichtet dafür zu sorgen, dass im Hofladen nur Lebensmittel verkauft werden, die der Lebensmittelgesetzgebung entsprechen.

Sind alle gesetzlichen Bestimmungen namentlich betreffend die Meldepflicht und die Hygienevorschriften erfüllt, darf die Betreiberin im Hofladen grundsätzlich alle so genannt «sicheren Lebensmittel» verkaufen: Lebensmittel, die weder gesundheitsgefährdend noch für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.

Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel

Verkauft ein Hofladen selbst produzierte Lebensmittel, hat er zu gewährleisten, dass diese die menschliche Gesundheit nicht gefährden und nicht zu Täuschung Anlass geben.

Für Lebensmittel gelten umfangreiche Kennzeichnungsvorschriften. Vorverpackte Produkte sind zu kennzeichnen, im Offenverkauf muss der Betrieb die Angaben auf Verlangen vorweisen. Weiter ist insbesondere der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizer Franken anzugeben, wobei der Preis leicht sichtbar und gut lesbar angegeben sein muss. (Siehe auch: «Dürfen Lebensmittel in einer Fremdsprache gekennzeichnet sein?»)

Als «Bio» oder «Öko» darf ein Hofladen nur Produkte verkaufen, wenn er diese gemäss der Bio-Verordnung produziert und vermarktet. (Siehe auch: «Wann ist ein Ei ein «Freilandei»?»)

Aktualisiert am 23. Februar 2023