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Wann ist ein Ei ein «Freilandei»?

Ob ein Ei von einem Freilandhuhn stammt, verrät der Code auf dessen Schale. Diese Kennzeichnung ist jedoch nicht direkt in einer Verordnung geregelt.

Die Deklarationsvorschriften für Eier richten sich nach den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften, während die Bezeichnung «Freilandhaltung» beim Geflügelfleisch an detaillierte Voraussetzungen geknüpft ist. (Siehe auch: «Was darf ich im Hofladen verkaufen?»)

Code auf Ei verrät Herkunft

Der auf der Eierschale aufgedruckte Code «1» verrät, dass das Huhn aus einer Freilandhaltung stammt. Aufgrund des lebensmittelrechtlichen Täuschungsschutzes ist es nicht zulässig, ein Ei tatsachenwidrig mit der Kennzeichnung «aus Freilandhaltung» zu bezeichnen.

Für Eier gibt es aber, anders als für Geflügel, keine eigene Kennzeichnungsverordnung. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verweist deswegen in einem Informationsschreiben auf die Beschreibungen der verschiedenen Haltungsarten durch die Eierbranche.

Geflügelfleisch aus Freilandhaltung verbindlich reguliert

Die Geflügelkennzeichnungsverordnung (GKZV) regelt im Detail, wann ein Poulet unter der Bezeichnung «aus Freilandhaltung» verkauft werden darf. Sie hält etwa fest, wie viel Hühner pro Quadratmeter Stallfläche und pro Betrieb zulässig sind, wann die Tiere frühestens geschlachtet werden dürfen und wann sie wie oft Zugang zur Weide haben müssen.

Aktualisiert am 11. Dezember 2025