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7 Antworten zum neuen Stalking-Artikel

Neu ist Stalking ein eigener Straftatbestand. Wer einer Person nachstellt, muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen.

Am 20. Juni 2025 hat die Bundesversammlung den Stalking-Artikel verabschiedet. Der Bundesrat hat ihn auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.

1. Was ist Stalking?

Stalking ist die beharrliche Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer Person, die dadurch in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit eingeschränkt wird.

Wie die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates in ihrem Bericht ausführt, ist das Spektrum der möglichen Handlungen sehr breit: «Stalking reicht vom Suchen von Kontakt und persönlicher Nähe (z.B. häufige Telefonanrufe, SMS, E-Mails oder Geschenke) über Auflauern, Beobachten, Verfolgen, Eindringen in die Wohnung, Ausspionieren, Handeln im Namen des Opfers (z.B. Bestellung von Waren), Ehrverletzungen und Einschüchterungen (z.B. Beschädigung von Eigentum, Gewalt gegenüber Haustieren oder Suizidandrohung) bis hin zu Zwang und Gewalt».

2. Stellt der Stalkingartikel bislang straflose Handlungen unter Strafe?

Stalking ist eine Anhäufung von isoliert gesehen sozialadäquaten Handlungen sowie allenfalls von einzelnen strafbaren Handlungen. So sind häufige Telefonanrufe isoliert betrachtet nicht strafbar, nehmen sie aber eine grosse Intensität an oder fügen sie sich in ein Stalking-Muster ein, können sie Teil des strafbaren Stalkings sein.

Sind die Einzelhandlungen für sich gesehen strafbar, so etwa das unbefugte Eindringen in die Wohnung oder Ehrverletzungen, stehen diese Handlungen in echter Konkurrenz zum Stalking und werden eine Straferhöhung zur Folge haben.

3. War Stalking bereits früher schon strafbar?

Stalking war unter dem alten Recht kein eigener Straftatbestand. Einzelhandlungen konnten jedoch bereits unter altem Recht strafbar sein, wenn deren Intensität so gross war, dass der Tatbestand der Nötigung erfüllt war.

4. Ist Stalking ein Offizialdelikt?

Stalking ist ein Antragsdelikt. Das heisst, das Opfer muss bei der Polizei oder bei der Staatanwaltschaft einen Strafantrag stellen.

5. Gelten für Stalking in einer Beziehung andere Regeln?

Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass Stalking in einer Paarbeziehung, gleich wie bei häuslicher Gewalt, ein Offizialdelikt sein soll. Das Parlament hat sich jedoch dagegen entschieden, womit Stalking in jedem Fall ein Antragsdelikt ist.

6. Welche Strafen drohen bei Stalking?

Eine Verurteilung wegen Stalking führt zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder zu einer Geldstrafe.

7. Darf die Staatsanwaltschaft den Post- und Fernmeldeverkehr bei dem Verdacht auf Stalking überwachen?

Wenn der dringende Verdacht auf Stalking besteht, kann die Staatsanwaltschaft den Post- und Fernmeldeverkehr überwachen. Voraussetzung ist, dass die Schwere der Straftat die Überwachung rechtfertigt und die bisherigen Untersuchungshandlungen erfolglos geblieben sind oder die Ermittlungen sonst aussichtslos wären oder unverhältnismässig erschwert würden.


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