Wohnen

Kann ich in meinem Quartier eine Begegnungszone einrichten lassen?

Bewohner eines Quartiers können bei ihrer Gemeinde beantragen, dass sie in einer verkehrsarmen Nebenstrasse eine Begegnungszone einrichtet. Unter welchen Voraussetzungen die Gemeinde dem Antrag zustimmt und welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Die Kantone und die Gemeinden dürfen den Verkehr in Wohnquartieren beschränken und insbesondere Begegnungszonen ermöglichen. Begegnungszonen sind Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen Fussgängerinnen und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten wie Trottinetts oder Rollschuhen die ganze Verkehrsfläche benutzen dürfen. Begegnungszonen sind seit 2002 möglich.

Wer unter welchen Bedingungen die Einrichtung einer Begegnungszone beantragen kann, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab.

Begegnungszonen auf wenig befahrenen Nebenstrassen möglich

Eine Begegnungszone ist nur auf «nicht verkehrsorientierten Nebenstrassen» ohne öffentlichen Verkehr zulässig. Personen dürfen in Begegnungszonen die ganze Fläche zu Fuss oder mit fahrzeugähnlichen Geräten nutzen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt in der Begegnungszone 20 km/h. Das Parkieren von Motorfahrzeugen ist nur an den durch Signale und Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Die Begegnungszone ist am Anfang und am Ende speziell zu signalisieren. Die Gemeinden können zusätzliche Signalisationselemente wie beispielsweise Bodenmarkierungen vorschreiben.

Kantone regeln Verfahren

Zuständig für die Einrichtung von Begegnungszonen sind die Kantone beziehungsweise die Gemeinden. In den Städten Aarau, Bern, Basel, Winterthur und Zürich können Anwohner bei der jeweils zuständigen Behörde nach einem standardisierten Verfahren die Realisierung einer Begegnungszone verlangen. Auch in allen anderen Gemeinden ist die Einrichtung von Begegnungszonen grundsätzlich möglich, für das konkrete Vorgehen müssen sich interessierte Anwohner an die zuständige Behörde wenden. (Siehe auch: «Darf ich eine Strasse für Autos sperren lassen?»)