Behörden

Darf ich eine Strasse für Autos sperren lassen?

Um eine Strasse zu sperren, um sie für Trottinette, Rollschuhe und Co. zu reservieren, benötigen Sie eine Bewilligung der jeweils zuständigen Behörde.

Die Kantone verfügen grundsätzlich die Hoheit über die Strassen und können so selbst bestimmen, unter welchen Bedingungen sie die kurzzeitige Sperrung von Strassen für Veranstaltungen zulassen.

Kantone können autofreie Tage bewilligen

Die Kantone haben, unter dem Vorbehalt des Bundesrechts, die Hoheit über die Strassen. Sie dürfen deswegen unter anderem dann Beschränkungen für ihre Strassen erlassen, wenn «in den örtlichen Verhältnissen liegende Gründe dies erfordern». Auf dieser Grundlage können die Kantone, beziehungsweise die nach kantonalem Recht zuständigen Behörden, räumlich und zeitlich begrenzte Fahrverbote erlassen.

Die Kantone legen die Voraussetzungen für die Bewilligung fest. Im Kanton Bern etwa ist die Strassenverkehrsbehörde für die Bewilligung zuständig. Sind Gemeindestrassen betroffen, muss auch die zuständige kommunale Behörde der Veranstaltung zustimmen. Im Kanton Waadt beispielsweise ist für die Durchführung einer Veranstaltung mit fahrzeugähnlichen Geräten die Bewilligung der Kantonspolizei notwendig.