Unterwegs

Muss ich eine Landessprache beherrschen, um in die Schweiz zu ziehen?

Stammen Sie nicht aus einem EU/EFTA-Staat, verlangt die Schweiz grundsätzlich von Ihnen, dass sie insbesondere eine Landessprache erlernen. Wollen Sie in der Schweiz arbeiten, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Diese wiederum erhalten Sie grundsätzlich nur, wenn Sie Sprachkenntnisse einer Landessprache nachweisen können. Ausnahmsweise, etwa für Kaderstellen, kann die zuständige Behörde auch andere Sprachkenntnisse akzeptieren. Wollen Sie als Au-Pair-Angestellte in die Schweiz ziehen, müssen Sie allerdings sogar einen Sprachkurs in der am Aufenthaltsort gesprochenen Landessprache besuchen.

Für eine Niederlassungsbewilligung müssen Sie mindestens das Referenzniveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats in der am Wohnort gesprochenen Landessprache erreichen. In begründeten Fällen reicht es auch, wenn Sie über die entsprechenden Kenntnisse einer anderen Landessprache verfügen.

Falls Sie sich einbürgern lassen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich erfolgreich integriert haben. Für diesen Nachweis ist unter anderem erforderlich, dass Sie sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache verständigen können. Dies sehen die Behörden als erfüllt an, wenn Sie in einer Landessprache mündliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B1 und schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau A2 des oben erwähnten Referenzrahmens für Sprachen nachweisen können. Die Anforderungen können je nach Kanton aber etwas abweichen. Dies ist natürlich dann der Fall, wenn Sie eine Landessprache bereits als Muttersprache sprechen. Haben Sie während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in einer Landessprache besucht oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe abgeschlossen, wird Ihre Einbürgerung ebenfalls nicht an der Sprache scheitern. Schliesslich können Sie auch die entsprechenden Prüfungen auf dem Referenzniveau B1 bzw. A2 ablegen.