Arbeiten
Muss mir der Chef für die Uni-Prüfungen frei geben?

Grundsätzlich nur, wenn Sie das vertraglich so vereinbart haben oder wenn der Chef die Weiterbildung angeordnet hat.
Die Arbeitgeberin muss Ihnen von Gesetzes wegen «die üblichen freien Stunden und Tage» gewähren. Dabei geht es jedoch vor allem um familiäre Ereignisse wie Hochzeiten, Geburten oder Todesfälle. Urlaub zu Bildungszwecken sieht das Gesetz grundsätzlich nur vor, wenn es dabei um die ausserschulische Jugendarbeit geht.Kein generelles Recht auf Freizeit zu Bildungszwecken
Im Idealfall steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass Sie für Prüfungen Freizeit beziehen können. Ohne Regelung im Arbeitsvertrag müssen Sie das Gespräch mit Ihrem Chef suchen, um Uni-Prüfungen und Arbeit miteinander vereinbaren zu können. Unterstützt er Ihr Uni-Studium, haben Sie gleichwohl noch keinen Freipass: Bei der Bestimmung des Zeitpunktes der Freizeit müssen die Arbeitgeberin und Sie als Arbeitnehmer auf die gegenseitigen Interessen Rücksicht nehmen.
Prüfungen während der Ferien
Sie können natürlich auch so planen, dass Sie die Prüfungen während Ihrer Ferien ablegen können. Dies ändert aber nichts daran, dass Ihre Arbeitgeberin den Zeitpunkt Ihrer Ferien bestimmen darf, wobei sie dabei auf Ihre Wünsche Rücksicht nehmen muss. Zudem dürfen die Uni-Prüfungen während der Ferien nicht dazu führen, dass Sie ausgelaugt an den Arbeitsplatz zurückkehren – denn damit wäre der Erholungszweck der Ferien vereitelt.
Berufliches Fortkommen als Teil der Persönlichkeitsrechte
Ganz querstellen darf sich Ihre Arbeitgeberin übrigens nicht: Sie hat eine Fürsorgepflicht und muss so auch Ihre Persönlichkeit achten. Da das berufliche Fortkommen Teil der Persönlichkeitsrechte ist, kann Ihre Arbeitgeberin es Ihnen nicht einfach kategorisch verbieten, während der Dauer des Arbeitsvertrages Aus- und Weiterbildungen zu machen und Prüfungen abzulegen. Ob Sie allerdings neben der Prüfungsvorbereitung und der Erwerbstätigkeit noch Zeit finden, sich mit Ihrem Chef darüber zu streiten, ist wieder eine andere Frage.
Angeordnete Weiterbildung
Hat Ihr Chef allerdings die Weiterbildung angeordnet, muss er Ihnen für den Unterricht und die Prüfungen nicht nur frei geben, sondern er muss die dafür aufgewendete Zeit auch bezahlen.