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Spare ich mit dem Einbau einer Einliegerwohnung Steuern?

Das ist möglich, sofern der Einbau (auch) werterhaltend ist oder Sie mit der Renovierung die Energienutzung optimieren. Zudem sinkt der Eigenmietwert, wenn Sie die Einliegerwohnung vermieten.
Bei der Einschätzung des Sparpotentials mit einzubeziehen sind aber auch die allfälligen Mieteinnahmen, die Sie wiederum als Einkommen deklarieren und versteuern müssen.
Abzug Umbaukosten
Eine Einliegerwohnung erhöht meist den Wert Ihrer Liegenschaft, weswegen Sie mit den Aufwendungen für den Umbau zunächst keine Steuern sparen können, da wertvermehrende Investitionen in der Regel nicht abzugsfähig sind. Mit einer Ausnahme: Dienen die baulichen Massnahmen dem Energiesparen und dem Umweltschutz, wenn sie also «zur rationellen Energieverwendung oder zu Nutzung erneuerbarer Energien beitragen», sind sie abzugsfähig. Verbessern Sie mit dem Einbau der Einliegerwohnung gleich noch die Isolation oder installieren Sie eine Wärmepumpe, können Sie diese Kosten in der Regel abziehen.
Zudem können Sie Unterhaltskosten von den Steuern abziehen. Als solche gelten die Aufwendungen, mit denen Sie einen Wertverlust der Liegenschaft vermeiden. Damit kann auch bei einem Einbau einer Einliegerwohnung bei einzelnen Posten ein Abzug möglich sein, so etwa wenn Sie den abgenutzten Boden ersetzen oder vergilbte Wände neu streichen lassen.
Senkung Eigenmietwert
Bewohnen Sie Ihr Eigenheim selbst, müssen Sie die so gesparten Mietausgaben als Eigenmietwert versteuern. Bauen Sie nun eine Einliegerwohnung ein und vermieten Sie diese, sinkt der Eigenmietwert: Sie bewohnen nur noch einen Teil der Liegenschaft und haben so tiefere fiktive Mietausgaben. Hingegen müssen Sie die Mieteinnahmen wiederum als Einkommen versteuern.