Unterwegs

Wer haftet, wenn ich einen Schaden am Vereinsauto verursache?

Das hängt namentlich von Ihrem Verschulden ab, aber auch davon, in welchem Verhältnis Sie zum Verein stehen. Die finanziellen Folgen übernimmt in der Regel eine Versicherung ganz oder teilweise.

Die hier zentrale Versicherung ist die freiwillige Kaskoversicherung. Zu klären ist meist auch, wer für den Selbstbehalt und den allfälligen Bonusverlust aufkommen muss.

Haftung des Arbeitnehmers

Haben Sie als Angestellter des Vereins absichtlich einen Schaden am Vereinsfahrzeug verursacht, haften Sie arbeitsrechtlich voll für diesen Schaden. Auch eine allfällige Vollkaskoversicherung der Arbeitgeberin übernimmt bei Absicht keine Kosten.

Besser sieht es für Sie aus, wenn Sie den Schaden bloss fahrlässig verursacht haben. Hier müssen Sie arbeitsrechtlich je nach konkreter Situation keinen oder nur einen Teil des Schadens übernehmen. Bei der Berechnung spielen gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung beispielsweise Ihr Lohn und Ihr Verschulden sowie jenes Ihrer Arbeitgeberin eine Rolle: Haben Sie einen kleinen Lohn und wusste Ihre Arbeitgeberin, dass Sie ein ungeübter Fahrer sind, wird der von Ihnen zu stemmende Anteil tiefer sein als wenn Sie einen hohen Lohn haben und trotz Ihrer ausgewiesenen Fahrkenntnissen einen Schaden am Fahrzeug verursacht haben.

Hat der Verein für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, übernimmt diese bei Fahrlässigkeit den eigentlichen Schaden ganz oder teilweise. Handelten Sie grobfahrlässig, kann die Versicherung die Leistung je nach Ihrem Verschulden kürzen. Die Versicherung wird zudem einen Selbstbehalt abziehen und auf der nächsten Prämienrechnung den Schadenfreiheitsrabatt streichen. Diese Kosten kann die Arbeitgeberin, wiederum je nach der konkreten Situation, ganz oder teilweise auf Sie abwälzen.

Haftung des Vereinsmitglieds

Haben Sie im Rahmen Ihrer Freiwilligentätigkeit einen Schaden am Vereinsfahrzeug verursacht, finden Sie die Antwort auf die Frage, wer welchen Teil übernehmen muss, vielleicht bereits in den Statuten. Hat der Verein eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, können die Statuten beispielsweise vorsehen dass der Verein einen allfälligen Selbstbehalt oder einen allfälligen Bonusverlust immer oder in bestimmten Fällen übernimmt.

Regeln die Statuten nichts, ist als erstes entscheidend, ob Sie den Schaden absichtlich oder fahrlässig verursacht haben. Bei Absicht werden Sie zahlen müssen, da auch eine allfällig vorhandene Vollkaskoversicherung nicht einspringt. Ist der Schaden auf eine blosse Fahrlässigkeit Ihrerseits zurückzuführen, übernimmt eine allenfalls vorhandene Vollkaskoversicherung den Schaden. Selbstbehalt und Bonusverlust bleiben jedoch an Ihnen hängen, sofern Sie nicht über eine Versicherung bei Schäden an fremden Fahrzeugen beziehungsweise über eine Fremdlenkerversicherung verfügen.

Schäden, welche die Halterin übernehmen muss

Die Halterin des Fahrzeuges schliesslich muss jene Schäden selbst bezahlen, für welche weder der Fahrer noch die Versicherung aufkommt. Das können neben der Übernahme der Kosten für die Reparatur des eigentlichen Schadens der Selbstbehalt und der Bonusverlust sein.

Verfügt die Halterin über keine Kaskoversicherung, muss sie auch die finanziellen Folgen von Elementarschäden wie beispielsweise Hagel- oder Sturmschäden selbst tragen.