Behörden

Wer warnt wie vor Naturgefahren?

Der Bund ist für Warnungen bei Naturgefahren zuständig. Die SRG sowie die anderen konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter müssen die Warnungen unverzüglich weiter verbreiten. Die Bevölkerung wiederum ist verpflichtet, sich an die Anweisungen zu halten.

Der Bund ist für die Koordination der verschiedenen Akteure des Bevölkerungsschutzes zuständig. Für die Warnungen bei Naturgefahren sind die Naturgefahrenstellen des Bundes zuständig:

  • MeteoSchweiz bei gefährlichen Wetterereignissen;
  • das Bundesamt für Umwelt bei Hochwasser, Rutschungen und Waldbränden;
  • das Institut für Schnee- und Lawinenforschung bei Lawinengefahr und der Schweizerische Erdbebendienst SED bei Erdbeben.

(Siehe auch: «Keine Sturmwarnung – nun ist mein Gartentisch futsch. Wer haftet?»)

Behörden warnen über verschiedene Kanäle vor Naturgefahren

Die Alarmierung der Bevölkerung erfolgt zum einen über einen Sirenenalarm. Zusätzlich betreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) Alertswiss, den Alarmierungs- und Informationskanal von Bund und Kantonen via App und Website. Dabei gilt für die Einstufung von Naturgefahren folgende Gefahrenskala:

  • Stufe 1: keine oder geringe Gefahr;
  • Stufe 2: mässige Gefahr;
  • Stufe 3: erhebliche Gefahr;
  • Stufe 4: grosse Gefahr;
  • Stufe 5: sehr grosse Gefahr.

Radio- und Fernsehstationen müssen Alarmmeldungen senden

Hat die zuständige Fachstelle eine Gefahr als «gross» oder «sehr gross» eingestuft, leitet die Nationale Alarmzentrale NAZ die Warnungen an die SRG und alle anderen konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter weiter. Diese haben eine Bekanntmachungspflicht und müssen die behördlichen «Alarmmeldungen und Verhaltensanweisungen unverzüglich in ihr Programm einfügen».

Schliesslich ist jede Person ist verpflichtet, «die Alarmierungsanordnungen und Verhaltensanweisungen» zu befolgen.