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Wie funktioniert Crowdfunding für ein Nachbarschaftshilfeprojekt?

Ein Crowdfunding für ein kleines Projekt ist bewilligungsfrei. Je nach gewähltem Modell kommt das Darlehens- oder das Schenkungsrecht zur Anwendung.

Ein zeitlich begrenztes Crowdfunding benötigt keine Bewilligung, sofern die Organisatorin nicht «gewerbsmässig» handelt, also von mehr als 20 Personen Beträge von über einer Million Franken entgegennimmt. Welche Regelungen zusätzlich gelten, hängt vom gewählten Modell ab. Während beim so genannten «Crowddonating» das Schenkungsrecht zur Anwendung kommt, handelt es sich beim Crowdlending um ein Darlehen, welches ebenfalls im Obligationenrecht geregelt ist.

Crowdfunding ist in der Regel bewilligungsfrei

Mit seiner auf den 1. August 2017 in Kraft getretenen Revision der Bankenverordnung hat der Bundesrat unter anderem das Crowdfunding etwas dereguliert. Eine Betreiberin einer Plattform für Crowdfundingprojekte braucht nur dann eine Bankenbewilligung, sofern die einbezahlten Beträge länger als 60 Tage auf dem Konto der Plattform sind oder sofern sie von mehr als 20 Personen Beträge von über einer Million Franken entgegennimmt.

Schenkungsrecht gilt bei Crowddonating

Bei einem Crowddonating handelt es sich um eine Spendensammlung, bei der die Spenderinnen keine Gegenleistung erwarten. Entsprechend gilt bei diesem Modell das Schenkungsrecht. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Schenkungsversprechen schriftlich abgegeben werden muss, damit es gültig ist. Die Person, die gespendet hat, kann zudem das Geld namentlich dann zurückfordern, wenn der Empfänger «die mit der Schenkung verbundenen Auflagen in ungerechtfertigter Weise» nicht erfüllen. Sie kann zudem ihr Schenkungsversprechen widerrufen, wenn sich beispielsweise ihre finanzielle Lage stark verschlechtert hat. (siehe auch: «Erhalte ich trotz Spendengeldern unentgeltliche Rechtspflege?»)

Bei Crowdlending zahlt der Empfänger das Geld zurück

Ist ein Crowdfunding darauf ausgerichtet, dass die Spenderinnen ihr Geld später wieder erhalten, handelt es sich um ein Crowdlending. Mit diesem Modell kann die Organisatorin ihr Projekt über Darlehen finanzieren. Ohne anderslautende Abmachung ist das Darlehen zinslos, der Empfänger muss es aber auf Verlangen des Darlehensgebers innerhalb von sechs Wochen zurückzahlen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

Aktualisiert am 13. November 2025