Steuererklärung

Steuererklärung vorbereiten

Der Abgabetermin für die Steuererklärung rückt näher. Wer ist steuerpflichtig? Wo muss ich Steuern zahlen? Was muss ich der Steuererklärung beilegen?

Für wen muss ich Steuern zahlen?

• Alleinstehende ohne Kinder müssen ihr Einkommen und Vermögen deklarieren. Dasselbe gilt für Konkubinatspartner ohne Kinder: Diese müssen ihr jeweiliges Einkommen und Vermögen separat und getrennt deklarieren.

• Nicht getrennte Ehepartner sowie Partner in einer eingetragenen Partnerschaft müssen eine gemeinsame Steuererklärung einreichen. (Dasselbe gilt bei der direkten Bundessteuer)

• Wer die elterliche Sorge innehat, muss Einkommen und Vermögen seiner Kinder in seiner Steuererklärung deklarieren. Dies gilt nicht für Erwerbseinkommen (dasselbe gilt bei der direkten Bundessteuer) und Grundstückgewinne der Kinder. Für diese sind die Kinder selbstständig steuerpflichtig.

Fristen & Formvorschriften

• Stichtag für den massgeblichen Zivilstand ist der 31. Dezember

• Kinder zahlen für das gesamte Steuerjahr, in welchem sie 18 Jahre alt geworden sind, auf ihr steuerpflichtiges Einkommen und Vermögen selber Steuern.

Aufgepasst: Einige Kantone verpflichten Kinder bereits ab Erreichen des 16. Altersjahres zur Einreichung einer eigenen Steuererklärung (z.B. Bern).

• Stirbt der Ehepartner oder der eingetragene Partner, ist ab dem Todeszeitpunkt der Ehefrau oder des Partners nur noch das eigene Einkommen und Vermögen zu deklarieren.

Wo muss ich Steuern zahlen?

Die steuerpflichtige Person muss die Steuern an ihrem steuerrechtlichen Wohnsitz (dasselbe gilt bei der direkten Bundessteuer) bezahlen. Dieser befindet sich am Lebensmittelpunkt und damit dort, wo sich die Person mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält.

Ohne steuerrechtlichen Wohnsitz, muss die steuerpflichtige Person die Steuern am Ort des Aufenthalts bezahlen. Sind die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Zugehörigkeit erfüllt, muss sie seine Einkünfte an der Quelle versteuern (Dasselbe gilt bei der direkten Bundessteuer).

vgl. auch: «Wo zahle ich Steuern, wenn ich im Wohnmobil wohne und reise?» und «Wo muss ich als Grenzgänger Steuern zahlen?»

Fristen & Formvorschriften

• Steuerpflichtig wird, wer seinen steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton hat oder sich mindestens 30 Tage (mit Ausübung Erwerbstätigkeit) oder mindestens 90 Tage (ohne Ausübung Erwerbstätigkeit) im Kanton aufhält. Dasselbe gilt bei der direkten Bundessteuer.

• Es gilt grundsätzlich das Zuzugsprinzip: Stichtag für den steuerrechtlichen Wohnsitz ist der 31. Dezember.

Ausnahmen:

o Umzug innerhalb eines Kantons: Einige kantonale Steuerbehörden arbeiten mit dem Stichtag 1. Januar oder sie rechnen anteilsmässig je nach Wohnsitzdauer ab.

o Wegzug ins Ausland oder Zuzug vom Ausland: Das Wegzugs- bzw. Zuzugsdatum gilt als Stichtag, wobei die Steuerbehörde anteilsmässig je nach Wohnsitzdauer abrechnet.

o Quellenbesteuerung: Die Steuerpflicht an der Quelle besteht für die gesamte Steuerperiode.

o Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen sowie Zahlungen bei Tod und bleibenden Nachteilen bleiben dort steuerbar, wo die steuerpflichtige Person bei deren Fälligkeit den steuerrechtlichen Wohnsitz hatte (Dasselbe gilt bei der direkten Bundessteuer).

Aufgepasst: beim Wegzug ins Ausland: Um in der Schweiz von der Steuerpflicht befreit zu werden, ist ein Nachweis des neuen steuerrechtlichen Wohnsitzes notwendig. Eine blosse Wohnsitzbescheinigung reicht nicht.

vgl. auch: «Ich wandere aus. Kann ich mir die Pensionskasse auszahlen lassen?»

Welche Unterlagen muss ich der Steuererklärung beilegen?

Damit Gemeinde, Kanton und Bund die Steuern erheben können, brauchen sie von der steuerpflichtigen Person die dazu notwendigen vollständigen und korrekten Informationen und Unterlagen (dasselbe gilt für die direkte Bundessteuer) betreffend Einkommen, Vermögen und Abzügen (vgl. Checkliste).

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