Behörden

Wo zahle ich Steuern, wenn ich im Wohnmobil wohne und reise?

Steuern bezahlen Sie grundsätzlich da, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Wechselt der ständig, wird es mit den Steuern kompliziert.

Je nachdem, ob und wo Sie erwerbstätig sind und ob Sie innerhalb der Schweiz reisen oder als Weltenbummlerin unterwegs sind, müssen Sie an unterschiedlichen Orten Steuern bezahlen.

Grundsatz: Steuern zahlen am letzten Wohnsitz

Das Zivilgesetzbuch regelt, dass der einmal begründete Wohnsitz einer Person «bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes» bestehen bleibt. Wie das Bundesgericht in ständiger Rechtsprechung festhält, genügt eine Abmeldung am bisherigen Wohnsitz nicht, um dort keine Steuern mehr bezahlen zu müssen. Massgeblich sei «vielmehr, dass nach den gesamten Umständen ein neuer Wohnsitz begründet worden ist.»

Steuerpflicht bei ständig wechselndem Aufenthalt in der Schweiz

Grundsätzlich zahlen Sie in dem Kanton Steuern, in dem Sie sich mit der «Absicht dauernden Verbleibens» aufhalten. Ändert Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz innerhalb eines Steuerjahres, zahlen Sie in dem Kanton Steuern, in welchem Sie am Ende des Steuerjahres Ihren Wohnsitz haben.

Bei einem ständig wechselnden Aufenthaltsort haben Sie keine Absicht, dauernd an einem anderen Ort zu verbleiben. Deswegen knüpft das Bundesgericht hier an «ein tatsächliches Verweilen im Sinne einer physischen Anwesenheit» an, das «subjektive Element der Absicht des dauernden Verbleibens ist hingegen nicht erforderlich.» Sind Sie erwerbstätig, bezahlen Sie in dem Kanton Steuern, in welchem Sie sich während mindestens 30 Tagen aufhalten. Sind Sie nicht erwerbstätig, werden Sie im Aufenthaltskanton steuerpflichtig, wenn Sie sich da während mindestens 90 Tagen aufhalten. Eine kurze Unterbrechung des Aufenthaltes spielt keine Rolle und entbindet Sie entsprechend nicht von der Steuerpflicht.

Schliesslich führt namentlich auch Grundeigentum zur Steuerpflicht, selbst wenn Sie über keinen steuerrechtlichen Wohn- oder Aufenthaltsort in der Schweiz verfügen.

Steuerpflicht für Weltenbummlerinnen

Wenn Sie mit unbestimmtem Ziel losfahren und die Schweiz hinter sich lassen, nehmen Sie die Steuerpflicht am letzten Wohnort in der Regel mit: Sie können weder an mehreren Orten gleichzeitig Wohnsitz haben noch können Sie überhaupt keinen Wohnsitz haben. Für das Bundesgericht ist deshalb klar: «Nicht entscheidend ist deshalb, wann sich der Steuerpflichtige am bisherigen Wohnort abgemeldet oder diesen verlassen hat. Begibt er sich ins Ausland, so hat er die direkte Bundessteuer zu entrichten, bis er nachweisbar im Ausland einen neuen Wohnsitz begründet.»