Steuererklärung

Steuererklärung ausfüllen

Ich habe alle Unterlagen beisammen und möchte nun die Steuererklärung ausfüllen. Welche Einkünfte und welches Vermögen muss ich deklarieren? Was kann ich alles von den Steuern abziehen?

Welches ist das steuerbare Einkommen?

Die steuerpflichtige Person muss alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte (dasselbe gilt bei der direkten Bundessteuer) sowie die übrigen Einkünfte versteuern (dasselbe gilt bei der direkten Bundessteuer), die der Einkommenssteuer unterliegen . Dabei handelt es sich insbesondere um Einkünfte aus:

• unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit sowie Ersatzeinkommen

• Unterhaltsbeiträgen

• Vermögensertrag (inkl. Eigenmietwert)

• Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtungen

• Zahlungen bei Tod oder für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile

• Kapitalgewinnen

• Lotterie- und ähnlichen Gewinnen bis 1000 Franken

Nicht der Einkommenssteuer unterliegen insbesondere:

• Ergänzungsleistungen AHV/IV

• Sold für Militär- und Schutzdienst sowie das Taschengeld für den Zivildienst

• von der Arbeitgeberin übernommene Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung oder der Umschulung (dasselbe gilt bei der direkten Bundessteuer)

• Stipendien (kantonal unterschiedlich geregelt)

• Vermögensanfall aus Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung (kantonal unterschiedlich geregelt, vgl Bundessteuer)

vgl. auch: «Ich lasse mir meine Pensionskasse auszahlen. Muss ich das versteuern?»

Wie berechne ich das steuerbare Vermögen?

Die steuerpflichtige Person muss ihr gesamtes Reinvermögen versteuern. Sie muss auf ihr Vermögen jedoch keine direkte Bundessteuer bezahlen.

Fristen & Formvorschriften

• Die Steuerbehörde bewertet das Vermögen zum Verkehrswert: Ausnahme: Die Steuerbehörde bewertet land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke zum Ertragswert.

Je nach Kanton:

o berücksichtigt die Steuerbehörde den Verkehrswert mit;

o erfolgt bei Aufgabe der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung eine Nachbesteuerung für höchstens 20 Jahre.

Was kann ich von den Steuern abziehen?

Die steuerpflichtige Person kann von den steuerbaren Einkünften verschiedene Aufwendungen abziehen, die zur Erzielung dieser Einkünfte notwendig sind (dasselbe gilt für die direkte Bundessteuer). Unter anderem diese:

Aufgepasst: Für die Steuerabzüge gelten jeweilige Maximalbeträge.

Berufskosten

o Fahrt-, Verpflegungs-, Berufskleiderkosten usw.

o Selbst getragene Weiterbildungs- und Umschulungskosten

o Kosten für den auswärtigen Wochenaufenthalt

• Kosten für die Drittbetreuung von Kindern unter 14 Jahren, sofern diese Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen.

• die Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrenntlebenden Ehegatten sowie die Unterhaltsbeiträge an einen Elternteil für die unter dessen elterlichen Sorge stehenden Kinder

Sozialabzüge:

o Für jedes Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt. Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist oder sich noch in der Ausbildung befindet.

o Für Ehepaare, die in ungetrennter Ehe leben

Kosten für Privatliegenschaften

o Unterhalts-, Instandstellungs- und Verwaltungskosten

o Private Schuldzinsen

o Abzüge für Umweltschutz, Energiesparen und Denkmalschutz: Kantonal unterschiedlich geregelt

Kosten für die Verwaltung vom Vermögen

o Verwaltungskosten

o Quellensteuern, sofern nicht rückforder- oder anrechenbar

Prämien, Beiträge und Einlagen für Versicherungen und Vorsorge

o Sozialversicherungen (AHV, EO, ALV, obligatorische Unfallversicherung)

o gebundene Selbstvorsorge

o Lebens-, Kranken- und nicht obligatorische Unfallversicherung und Zinsen für Sparkapitalien: Kantonal unterschiedlich geregelt

Krankheitskosten: Kantonal unterschiedlich geregelt

Spenden an gemeinnützige und steuerbefreite Organisationen sowie Zahlungen an politische Parteien

vgl. auch: «Kann ich die Weiterbildungskosten von den Steuern abziehen?», «Kann ich den Unterhalt des Gartens von den Steuern abziehen?» und «Spare ich mit dem Bau einer Einliegerwohnung Steuern?»

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