Begriffe&Abkürzungen


AG

Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich haften.


Aktiengesellschaft (AG)

AG


Allgemeine Abteilung des Spitals

Abteilung des Spitals für im Rahmen der Grundversicherung versicherte Personen.


Allgemeinversichert

Versicherte Person, die über die Grundversicherung verfügt, welche die Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung des Spitals übernimmt.


Amtliches Formular - Wohnen

Formular, welches Vermieterin für Kündigung der Wohnung und für andere einseitige Änderungen des Mietvertrages verwenden muss.


anfechtbar

Ist ein Entscheid noch nicht rechtskräftig, ist er anfechtbar. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Anfechtbarkeit nicht von Amtes wegen, eine Partei muss den Entscheid von sich aus anfechten.

Nichtig


Antragsdelikt

Bei einem Antragsdelikt verfolgt die zuständige Behörde die Straftat nur auf Antrag hin. Dies im Gegensatz zum Offizialdelikt.


Arbeitsinspektorat

Vollzugsbehörde, welche die Einhaltung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen überwacht.


Arbeitslos

Als arbeitslos gilt, wer in keinem Arbeitsverhältnis steht und eine Teil- oder Vollzeitbeschäftigung sucht.


Arbeitslosenentschädigung

Ersatzzahlungen der Arbeitslosenversicherung für Personen, welche erwerbslos sind.

Taggelder


Arbeitslosenkasse

Die Arbeitslosenkasse prüft den Anspruch von arbeitslosen Personen auf Arbeitslosenentschädigung und zahlt diese gegebenenfalls aus. In der Schweiz gibt es mehr als 30 Arbeitslosenkassen.


Arbeitslosenversicherungsgesetz

Bundesgesetz, welches den versicherten Personen einen angemessenen Ersatz für Erwerbsausfälle garantieren will. Abgedeckt sind Erwerbsausfälle wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, schlechtem Wetter oder Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin.


arbeitsunfähig

Unfall-, krankheits- oder schwangerschaftsbedingte Unfähigkeit zu arbeiten.


arglistig

Bewusste Täuschung, Verstoss gegen Treu und Glauben.


Arzneimittelliste mit Tarif (ALT)

Spezialitätenliste


Ärztliche Leistungen (AL)

Ärztliche Leistungen im TARMED


Arztzeugnis

Bestätigung der vollen oder teilweisen Unfähigkeit, durch die Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit die im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten.


Auftrag

Vertragliche Übernahme einer Tätigkeit im Interesse oder nach dem Willen der Auftraggeberin. Ein Auftrag kann entgeltlich oder unentgeltlich sein. Die Parteien haben grundsätzlich ein jederzeitiges Kündigungs- und Widerrufsrecht.


BAG

= Bundesamt für Gesundheit

Das BAG setzt sich für die Gesundheit ein, fördert eine gesunde Lebensweise und ist verantwortlich für die Leistungsfähigkeit und Bezahlbarkeit des Gesundheitssystems.


Basis-Service-Stufe

Leistung der Krankenversicherung nach KVG in der allgemeinen Abteilung des Spitals.


Begleitbeistandschaft

Von der KESB mit Zustimmung der hilfsbedürftigen Person eingesetzte Person zur Unterstützung für die Erledigung bestimmter Angelegenheiten. Eine Person unter Begleitbeistandschaft bleibt handlungsfähig.


Belegärztin

Eine Belegärztin ist vom Spital unabhängig und selbstständig tätig. Eine Belegärztin behandelt den Patienten während des Spitalaufenthalts und gegebenenfalls auch nachher ambulant.


Berufskrankheit

Krankheit, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind. Der Bundesrat erstellt die Liste dieser Stoffe und Arbeiten sowie der arbeitsbedingten Erkrankungen.


Berufsunfall

Unfall, der der versicherten Person bei Arbeiten für die Arbeitgeberin oder grundsätzlich während der Arbeitspausen sowie vor und nach der Arbeit.


Berufung

Ein Rechtsmittel, mit welchem eine Partei einen Gerichtsentscheid anfechten kann. 


Beschwerde

Ein Rechtsmittel, mit welchem eine Partei einen Gerichtsentscheid anfechten kann. 


Betreibungsamt

Behörde im Betreibungskreis, welche für die Betreibung zuständig ist. Die Kantone bestimmen die Organisation der Betreibungsämter. 


Betreibungsbegehren

Begehren einer Gläubigerin an das Betreibungsamt, eine Betreibung zu eröffnen.


Betrug

Arglistige Täuschung einer Person, um diese dazu zu bringen, sich selbst oder eine andere Person am Vermögen zu schädigen.


Beweislast

Regel wonach, wer für sich ein Recht in Anspruch nimmt, die damit zusammenhängenden Tatsachen beweisen muss.


BFS

= Bundesamt für Statistik

Das BFS ist das nationale Kompetenzzentrum der öffentlichen Statistik der Schweiz.


Bonusversicherung

Versicherung, die bei Schadensfreiheit eine Reduktion der Prämie gewährt. 


BPV

=Bundesamt für Privatversicherungen

Per 1. Januar 2009 aufgehobenes Bundesamt, das für die Aufsicht über die privaten Versicherungen zuständig war. Seit dem 1. Januar 2009 ist die #FINMA für die Aufsicht zuständig.


BSV

=Bundesamt für Sozialversicherungen

Das BSV sorgt dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den aktuellen Herausforderungen angepasst wird. 


Bundesgericht

Letzte und höchste Gerichtsinstanz in der Schweiz.


Bundesgesetz über die Invalidenversicherung

Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) regelt Leistungen, die

  • die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben;
  • den Existenzbedarf decken;
  • zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen. 


Bundesverfassung

= BV. Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und oberste Stufe des Schweizerischen Rechtssystems. Sämtliche andere eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Erlasse dürfen der BV nicht widersprechen.


Compliance

  • Allgemein: Einhaltung von gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen
  • Medizin: Mitwirkung des Patienten an der ärztlichen Diagnosestellung und der Therapie


DRG

= Diagnosis Related Groups

Berechnungsart der Kosten eines Spitalaufenthalts. Bei der DRG stellt das Spital der Krankenkasse Pauschalen in Rechnung, die sich nach dem Schweregrad des Falles richten.


EDI

= Eidgenössisches Departement des Innern

Das EDI fördert die sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Rahmenbedingungen für die Schweizer Bevölkerung. 


EHRA

= Eidgenössisches Handelsregisteramt

Das EHRA hat die Oberaufsicht über die kantonalen Handelsregisterämter


Eingetragene Partnerschaft

Behördlich anerkannte, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier Personen gleichen Geschlechts. 


Einrede

Erklärung einer Partei, die geschuldete Leistung zu verweigern.

Verjährung


Einsprache

Rechtsmittel, welches der Verfügungsadressat gegen die Verfügung einlegen kann.


Einstelltage (Arbeitslosenentschädigung)

Verletzt eine arbeitslose Person namentlich die Schadenminderungspflicht, verfügt das RAV oder die Arbeitslosenkasse eine Einstellung der Taggelder für eine bestimmte Dauer, die so genannten Einstelltage.


Einzelleistungstarif

Tarif, der die Vergütung der einzelnen medizinischen Leistung regelt.

TARMED


Entmündigt

Veraltet für umfassende Beistandschaft


Epidemiengesetz (EpG)

Gesetz, welches den Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten regelt und die dazu nötigen Massnahmen vorsieht.


Erbengemeinschaft

Gemeinschaft der Erben, die sich automatisch mit dem Tod der Erblasserin bildet und mit der Erbteilung aufgelöst wird. 


Ergänzungsleistungen AHV/IV

Leistungen aus der #AHV IV, mit welchem der Bund und die Kantone den versicherten Personen die Deckung ihres Existenzbedarfs ermöglichen.


Erklärungsirrtum

Irrende Vertragspartei erklärt etwas, was nicht ihrem Willen entspricht.

Grundlagenirrtum


eröffnen (Gerichtsentscheid)

Einseitige Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde eines Entscheides. Die Eröffnung löst die Rechtsmittelfrist aus. 


Erwerbsausfall

Ausfall des Erwerbseinkommens. Die Höhe des ausgefallenen Einkommens bemisst sich je nach anwendbarem Sozialversicherungsgesetz. 


Erwerbsersatzgesetz

(EOG). Gesetz, welches die Deckung des Erwerbsausfalls von Dienstleistenden, Müttern und Vätern deckt. 


EU

= Europäische Union

Wirtschaftliche und politische Vereinigung von den 27 Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.


EU-Fluggastverordnung

EU-Fluggastrechteverordnung


Existenzminimum

Mittel, welche für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind. Je nach Rechtsgebiet gibt es verschiedene Existenzminima; betreibungsrechtliches Existenzminimum, familienrechtliches Existenzminimum Existenzminimum gemäss Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.


Fahrlässigkeit / fahrlässig

Unvorsichtiges Handeln mittels welchem die handelnde Person pflichtwidrig die Vorsicht nicht beachtet, zu welcher sie nach den Umständen und nach ihren persönlichen Verhältnissen verpflichtet wäre.

Grobfahrlässig


Fallgruppensystem

System, welches Patienten nach medizinischen und wirtschaftlichen Kriterien in Fallgruppen kategorisiert. Die Versicherer legen zusammen mit den Spitälern die schweizweit einheitlichen Fallgruppen fest.

DRG


Fälligkeit

Zeitpunkt, zu welchem Schuldner eine Forderung spätestens erfüllen bzw. eine Rechnung spätestens bezahlen muss.


Fallpauschale

Pauschale Vergütung der stationären Leistungen der Spitäler und Geburtshäuser.

DRG

Fallpauschalensystem


FMH

= Foederatio Medicorum Helveticorum

Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte.


Folgekosten (Unfall)

Kosten von Rückfällen und Spätfolgen eines Unfalls.


Franchise

Teil der Behandlungskosten, welche die in der #Grundversicherung versicherte Person selbst bezahlen muss. Die versicherte Person kann die jährliche Franchise im vorgegebenen Rahmen selbst festsetzen.

#Kostenbeteiligung

#Selbstbehalt


fristlos

Ohne Einhaltung der Kündigungsfristen und -termine


Fristlose Entlassung

Fristlose Kündigung Arbeiten


Fürsorgepflicht

Pflicht der Arbeitgeberin, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen. Aus der Fürsorgepflicht ergeben sich mehrere Einzelpflichten, so beispielsweise die Pflichten

• Ferien und Freizeit zu gewähren

• vor Mobbing und Belästigung zu schützen

• auf das Alter Rücksicht zu nehmen

• die Gesundheit zu schützen

• den Datenschutz zu gewährleisten

• usw.


GDK

= Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren.


Geldmarkthypothek

Hypothek, deren Zinssatz sich am aktuellen Zinsniveau orientiert, dazu kommt noch eine Marge. Per 1. Juli 2021 wurde der LIBOR in der Schweiz vom SARON abgelöst.


Geldstrafe

Strafrechtliche Sanktion, mittels welcher ein Gericht den Täter zu einer Zahlung eines Geldbetrages verpflichtet. Die Geldstrafe setzt sich aus einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen zusammen. 


Generika

Arzneimittel, die nach Ablauf des Patentes von einer anderen Herstellerin als der Originalherstellerin hergestellt werden.

Generikaliste


Generikaliste

Teil der Spezialitätenliste.


Gericht

Unabhängige Institution, welche im Rechtsstreit ein Urteil fällt.


Gerichtsstand

Ort des zuständigen Gerichts.


Gesamtgut

Teil des ehelichen Vermögens im Güterstand der Gütergemeinschaft.

Eigengut


GmbH

= Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Personenbezogene Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die GmbH ist eine Mischform von Kollektivgesellschaft und Aktiengesellschaft. Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Gesellschaftskapital beschränkt.

Durchgriff


Grenzgänger

Person mit ausländischem Pass und Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone, die in der Schweiz erwerbstätig ist.

Ausweis G


GRSP

 = Groupement romand des services de santé publique.


Grundlagenirrtum

Irrende Vertragspartei täuscht sich über eine wesentliche Tatsache.

Erklärungsirrtum


Grundrechtseingriff

Eingriff des Staates in ein verfassungsmässig garantiertes Grundrecht.


Grundversicherung

Obligatorische Krankenpflegeversicherung und Teil der Krankenversicherung nach KVG. In der Grundversicherung übernimmt jede Krankenkasse die gleichen Leistungen. Die Krankenkasse muss jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz auf deren Antrag hin aufnehmen.

Zusatzversicherung


Haftpflichtversicherung

Sachversicherung, welche die finanziellen Folgen von Schäden deckt, die der Versicherungsnehmer Dritten zugefügt hat.


Halbprivate Abteilung des Spitals

Abteilung des Spitals für im Rahmen der Zusatzversicherung halbprivat Versicherte. Die Leistungen sind unterschiedlich, umfassen aber in der Regel die freie Arztwahl und Zweibettzimmer. 


Halbprivat versichert

Versicherte Person, die neben der Grundversicherung über eine Zusatzversicherung verfügt, welche die Kosten für die Behandlung in der halbprivaten Abteilung des Spitals übernimmt


Handlungsfähigkeit / handlungfähig

Eine Person ist handlungsfähig, wenn sie urteilsfähig und volljährig ist. 


Hausarztmodell

Modell eines Managed-Care Leistungserbringungssystems im Rahmen der Grundversicherung. Die versicherte Person verpflichtet sich, im Krankheitsfall erst die Hausärztin und nicht direkt eine spezialisierte Ärztin zu konsultieren.

Telmed-Modell

HMO-Modell


Hausfriedensbruch

Eindringen in einen abgeschlossenen Raum oder in einen dazugehörenden Garten gegen den Willen der Eigentümerin oder der berechtigten Person. Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt.


Heimtaxe

Kosten für einen Aufenthalt in einem Pflegeheim, die über die Leistung der Grundversicherung hinausgehen.

Pflegetaxe


Hilflosigkeit

Beeinträchtigung der Gesundheit, wegen der die betroffene Person dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf. 


HMG

= Heilmittelgesetz

Das HMG soll zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden. 


HMO

= Health Maintenance Organization

HMO-Modell


HMO-Modell

«Health Maintenance Organization». Modell eines Managed-Care Leistungserbringungssystems im Rahmen der Grundversicherung. Die versicherte Person verpflichtet sich, sich im Krankheitsfall an eine HMO-Gruppenpraxis zu wenden.

Hausarzt-Modell

Telmed-Modell


Höchstpersönliches Recht

Recht, das einer Person um ihrer Persönlichkeit willen zusteht. Die Ausübung eines höchstpersönlichen Rechts kann nicht durch eine Vertretung erfolgen.


ICD-10

= International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems

Internationale Klassifikation von Krankheiten und verwandten Gesundheitsproblemen.

TARMED


Inkassobüro

Privates Unternehmen, das im Auftrag Mahnungen verschickt oder sich Forderungen für Schulden abtreten lässt, welche sie dann im eigenen Namen bei dem Schuldner einfordert. 


Intestaterbfolge

Gesetzliche Erbfolge


Invalidenversicherung (IV)

Zusammen mit der AHV und der EO ist die IV Teil der ersten Säule der Sozialvorsorge. Die IV ist obligatorisch. Sie sichert die Existenz der versicherte Person über Eingliederungsmassnahmen und / oder Taggelder beziehungsweise Renten im Falle der vorübergehenden oder dauernden Invalidität. 


Invalidität

Die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit. 


IPRG

= Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht



IV

= Invalidenversicherung. Zusammen mit der AHV und der EO ist die IV Teil der ersten Säule der Sozialvorsorge. Die IV ist obligatorisch. Sie sichert die Existenz der versicherte Person über Eingliederungsmassnahmen und / oder Taggelder beziehungsweise Renten im Falle der vorübergehenden oder dauernden Invalidität.


Juristische Person

Personenverbindungen und Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit wie beispielsweise Aktiengesellschaften oder Stiftungen. Die juristischen Personen sind aller Rechte und Pflichten fähig, die nicht die natürlichen Eigenschaften des Menschen, wie das Geschlecht, das Alter oder die Verwandtschaft zur notwendigen Voraussetzung haben.

Natürliche Person


Kantonale Spitalliste

Kantonale Liste mit inner- und ausserkantonalen Spitälern und Geburtshäusern, welche den Bedarf an stationären Behandlungen abdecken. Die versicherten Personen können unter den #Listenspitälern frei wählen, bei einem nicht auf der Liste des Wohnkantons aufgeführten Spital können Mehrkosten für den Patienten anfallen. Die Listenspitäler können ihre Leistungen bei der Grundversicherung und allenfalls beim Wohnkanton abrechnen. 


Kantonales Verfahrensrecht

Gesetze und Verordnungen, welche das Verfahren vor kantonalen Gerichten und Behörden regeln. 


Kantonales Versicherungsgericht

Einzige kantonale Instanz zur Beurteilung von Fällen aus dem Bereich der Sozialversicherung. 


Kindesschutzmassnahmen

Von der KESB angeordnete Massnahme zum Schutz des Kindeswohls. Die KESB kann Kindesschutzmassnahmen in Form von Ermahnungen, Weisungen oder dem Einsetzen einer Aufsichtsperson ergreifen, aber auch einen Beistand einsetzen oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht aufheben. Als letztes Mittel entzieht die KESB die elterliche Sorge.


Klageanerkennung

Mit der Klageanerkennung erkennt die beklagte Partei die Klage an und das Gericht schreibt das Verfahren ab. Die Klageanerkennung hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheides.


Klage einreichen

Eingabe der Klage beim Gericht. Die Klageeinreichung begründet die Rechtshängigkeit.


KLV

=Krankenpflege-Leistungsverordnung

Die KLV regelt, welche Krankenpflege-Leistungen von der Grundversicherung übernommen werden. 


Kollektivversicherung

Ein Versicherungsvertrag, der mehrere Personen versichert. Kollektivversicherungen sind beispielsweise in der beruflichen Vorsorge oder in der Krankentaggeldversicherung möglich.


Komplementärmedizin

Zur Schulmedizin alternative Medizin. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten von Leistungen der Akupunktur, der anthroposophischen Medizin, der Traditionellen Chinesischen Medizin, der klassischen Homöopathie und der Phytotherapie. 


Konkubinat

Faktische Lebensgemeinschaft zweier Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts, die weder eine Ehe geschlossen noch eine Partnerschaft eingetragen haben. 


Kontrahierungszwang

Vertragszwang


Kopfpauschale

Die Leistungserbringerin erhält eine Pauschale pro zugeteilter versicherter Person.

HMO- Modell


Kostenbeteiligung

Teil der Behandlungskosten, die der Patient selbst übernehmen muss. Dies sind die Franchise, der Selbstbehalt und grundsätzlich ein zusätzlicher Beitrag an die Kosten des Spitalaufenthalts.


Kostenerstattungsprinzip

Tiers garant


Kostenträger

Krankenversicherer, Unfallversicherer oder private Person, welche die Krankheits- oder Unfallkosten übernimmt.


Krankenkasse

Juristische Person, die keinen Erwerbszweck verfolgt und die eine Krankenversicherung nach KVG anbietet. Die Krankenkasse darf auch Zusatzversicherungen anbieten.


Krankentaggeldversicherung nach KVG

Freiwillige Versicherung, welche das Risiko des krankheits-, unfall- oder mutterschaftsbedingten Lohnausfalls deckt. Der Versicherer muss auf Antrag in der Schweiz erwerbstätige Personen zwischen 15 und 65 Jahren in die Taggeldversicherung nach KVG aufnehmen. Die Vertragsbedingungen richten sich nach dem KVG.

Skala


Krankentaggeldversicherung nach VVG

Freiwillige Versicherung, welche das Risiko des krankheits-, unfall- oder mutterschaftsbedingten Lohnausfalls deckt. Der Arbeitnehmer kann die Krankentaggeldversicherung im Rahmen Krankentaggeldversicherung nach VVG abschliessen. Es gilt die Vertragsfreiheit, der Versicherer kann die Aufnahme der Person in seine Taggeldversicherung ablehnen.

Skala


Krankenversicherung nach KVG

Soziale Krankenversicherung, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) sowie die freiwillige Krankentaggeldversicherung umfasst.


Krankenversicherungsgesetz

KVG


Krankheit

Jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

Unfall


Kündigungstermine

Termine, auf welche die Wohnung bzw. der Geschäftsraum gekündigt werden kann. Dies kann von Ort zu Ort ändern.

Ortsübliche Kündigungstermine


KVG

= Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Das KVG regelt die Soziale Krankenversicherung und umfasst die Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung


Lebensversicherung

Personenversicherung, welche die finanziellen Folgen von Alter, Tod und Invalidität beziehungsweise der damit zusammenhängenden Erwerbsunfähigkeit deckt. 


Leistungserbringerin

Personen und Organisationen, welche ihre Leistungen über die Grundversicherung erbringen und abrechnen können. Dabei gibt es Leistungserbringerinnen, die direkt tätig werden können wie Ärztinnen und solche, die auf Anordnung tätig werden können wie Hebammen. Ebensfalls Leistungserbringerinnen sind Institutionen wie etwa Spitäler, Geburtshäuser oder Pflegeheime.  


LEP

= Leistungserfassung in der Pflege

Die LEP ist die Dokumentation der tatsächlich erbrachten Leistungen in der Krankenpflege. 


Letztwillige Verfügung

Einseitige und in der Regel schriftliche Willenserklärung einer Erblasserin, was mit ihrem Vermögen geschehen soll.

Nottestament


Liquidation

Verkauf aller materiellen und immateriellen Werte eines Unternehmens, um mit dem Erlös die Schulden und Verbindlichkeiten bezahlen zu können.


LOA

= Leistungsorientierte Abgeltung für Apothekerleistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Medikamenten

Der LOA ist ein Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband pharmasuisse und den Dachverbänden der Krankenversicherer. Der LOA regelt die Abgeltung von Apothekerleistungen mit Taxpunkten, also unabhängig von Preis und Menge der abgegebenen Medikamente. 


Lohnausfall

Erwerbsausfall


Lohnfortzahlungspflicht

Verpflichtung der Arbeitgeberin, dem Arbeitnehmer den Lohn namentlich auch während der Ferien oder während krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit auszubezahlen.


Managed Care System

Leistungserbringungssystem im Rahmen der Grundversicherung. Die versicherte Person verzichtet auf die freie Arztwahl.

Hausarztmodell 

HMO-Modell

Telmed-Modell


Maskendispens

Ärztliches Zeugnis, das belegt, dass eine Person gesundheits- oder behinderunsbedingt keine Maske tragen kann. Die Ausstellung eine falschen Arztzeugnisses ist strafbar. 


Medgate

Unternehmen, das mit Krankenkassen der Grundversicherung zusammen ein Telmed-Modell anbietet.


Mediation

Freiwilliges Verfahren zur Aussöhnung der Parteien und Alternative zum Verfahren vor Gericht.

Schlichtungsverfahren


Mehrwertsteuer (MwSt)

Vom Bund erhobene Steuer auf den Konsum von Produkten und Dienstleistungen.

Indirekte Steuer auf alle Leistungen, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden und für die das Gesetz keine Ausnahme vorsieht.


MFK

Motorfahrzeugkontrolle. Amtliche, periodische Nachprüfung zur Sicherstellung, dass ein Fahrzeug betriebssicher ist und die Zulassungsbedingungen erfüllt.


MiGel-liste

= Liste der Mittel und Gegenstände.

Positivliste


Militärversicherung

Versicherung des Bundes für Dienstleistende der Armee, des Zivilschutzes und des Zivildienstes. Die Militärversicherung deckt die finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall. Die suva führt die Militärversicherung. 


missbräuchlich

Rechtsmissbrauch


Moral Hazard

Verhaltensmuster einer Person, das für sie als Einzelperson rational ist, für die Allgemeinheit aber schädlich ist. Häufigere Arztbesuche nach dem Aufbrauchen der Franchise sind ein Anwendungsbeispiel von Moral Hazard. 


Mündig

Veralteter Begriff für volljährig


Mündlicher Vertrag

Vertrag, den die Parteien aufgrund von übereinstimmenden Aussagen geschlossen und nicht schriftlich festgehalten haben.


Mutterschaft

Schwangerschaft, Niederkunft und nachfolgende Erholungszeit der Mutter.


Mutterschaftsentschädigung

Entschädigung des Erwerbsausfalls aufgrund einer Mutterschaft. Erwerbsersatz (EO).


Mutterschutzverordnung

Verordnung, welche insbesondere die Kriterien für die Beurteilung der gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten regelt.


Nachtarbeit

Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Nachtarbeit ist grundsätzlich verboten. Die Arbeitgeberin kann jedoch Arbeitnehmer mit deren Einverständnis Nachtarbeit leisten lassen, sofern sie über die entsprechende Bewilligung verfügt. Die Arbeitgeberin muss für die Nachtarbeit einen Lohnzuschlag zahlen.


Nationaler Impfplan

Impfempfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen.


Naturalleistungsprinzip

Tiers payant



Nichtberufsunfall

Unfall, der sich nicht am Arbeitsplatz ereignet hat.


Nichterwerbstätige

Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen.


Nichtigkeit, nichtig

Vertrag oder Entscheid, der unwirksam ist. Das Gericht oder die Behörde müssen die Nichtigkeit von Amtes wegen beachten.

Ungültig


Nichtpflichtleistungen

Leistungen, die von einer Zusatzversicherung angeboten werden können, aber nicht in der Grundversicherung enthalten sind.


Nottestament

Letztwillige Verfügung, die Erblasserin zwei Zeugen mündlich mitteilt.


Obligatorische Krankenversicherung

Grundversicherung


Offizialdelikt

Bei einem Offizialdelikt verfolgt die zuständige Behörde die Straftat von Amtes wegen. Dies im Gegensatz zum Antragsdelikt.


Ohne Garantie

Geläufige, aber nicht im OR definierte, Bezeichnung dafür, dass die Verkäuferin nicht für die Mängel haftet, die der Käufer gesehen hat oder hätte sehen müssen. Für Mängel, welche die Verkäuferin aus «Arglist» verschweigt, haftet sie gleichwohl.

ab Platz


OR

= Obligationenrecht


Ordre public

Hiesiges rechtliches und ethisches Wertesystem. Der Ordre public ist nicht abstrakt zu definieren, sondern das Gericht muss im konkreten Anwendungsfall entscheiden, ob der ordre public verletzt ist.



Patientenverfügung

Dokument, in welchem eine Person schriftlich festhält, welche medizinischen Behandlungen und Massnahmen sie wünscht und welche sie ausschliesst. Die Patientenverfügung ist dann zu beachten, wenn die Person nicht mehr urteilsfähig ist.


Pensionskasse

Zweite Säule der Sozialvorsorge oder «Berufliche Vorsorge». Die Pensionskasse, auch Vorsorgeeinrichtung genannt, soll es ermöglichen, zusammen mit der AHV/IV/EL den bisherigen Lebensstandard möglichst zu halten. Die Pensionskasse ist für Arbeitnehmer ab 17 obligatorisch, sofern sie den jährlich angepassten Mindestlohn verdienen. Für selbstständig Erwerbstätige ist die Pensionskasse freiwillig.


Persönlichkeitsrecht

Recht, das die Persönlichkeit vor Eingriffen schützt.

Persönlichkeitsschutz


Persönlichkeitsschutz

Schutz einer natürlichen Person vor übermässiger Bindung sowie vor Verletzungen ihrer physischen oder psychischen Integrität, ihres Rechts auf Freiheit, ihrer Ehre, ihres Privatlebens oder ihres Rechts auf wirtschaftliches Fortkommen. Auch die juristischen Personen sind in ihrer Persönlichkeit geschützt, der Schutz umfasst hier die Eigenschaften, die nicht die natürlichen Eigenschaften als Mensch zur Voraussetzung haben.


Pflegetaxe

Kosten für einen Aufenthalt in einem Pflegeheim, welche die Grundversicherung übernimmt.

Heimtaxe


Pflichtleistungen

Leistungen, die von der Grundversicherung übernommen werden müssen.


Positivlisten

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestimmen in den Positivlisten, welche Leistungen die Grundversicherung nach Abzug der Kostenbeteiligung übernimmt. Dabei gibt es die Analysenliste, die Spezialitätenliste für die Medikamente sowie die Liste der Mittel und Gegenstände.


Prämie

Geldleistung, welche der Versicherungsnehmer erbringt, um einen Versicherungsschutz zu erhalten.


Prämienverbilligung

Verbilligung der Prämie für die Grundversicherung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Bund und Kantone finanzieren die Prämienverbilligung.


Prepaid – SIM Karte

SIM-Karte mit aufladbarem Guthaben.


Provider

An der Internetkommunikation Beteiligte :

Inhaltsanbieterin

Hostingdienstleisterin

Netzdienstleisterin

Zugangsdienstleisterin


Prozessfähigkeit

Fähigkeit, einen Prozess selber zu führen oder führen zu lassen. Voraussetzung für die Prozessfähigkeit ist die Handlungsfähigkeit.


Rechtshängigkeit

Phase eines Gerichtsprozesses.

  • Im Zivilprozess begründen die Einreichung eines Schlichtungsgesuches, einer Klage, eines Gesuches oder eines gemeinsamen Scheidungsbegehrens die Rechtshängigkeit.
  • Im Strafprozess begründet der Eingang der Anklageschrift die Rechtshängigkeit.


Rechtsmittel

Begehren einer Partei, dass eine obere Instanz einen Entscheid einer unteren Instanz überprüft.

Beschwerde

Einsprache

Revision


Rechtsmittelbelehrung

Information über die Möglichkeit ein Rechtsmittel einzulegen: sie beschreibt das Vorgehen, die Form und die Frist innerhalb welcher der Empfänger einer Verfügung oder eines Urteils dagegen ein Rechtsmittel einlegen kann. Rechtsmittelbelehrungen stehen meist am Ende einer Verfügung oder eines Urteils.


Rechtsöffnung

Gerichtliche Beseitigung des Rechtsvorschlages der Gläubigerin im Rahmen der Betreibung.


Rechtsvorschlag

Erklärung der betriebenen Person an Gläubigerin via Betreibungsbeamten (mündlich) oder via Betreibungsamt (schriftlich), dass sie deren Forderung nicht anerkennt. Die betriebene Person muss den Rechtsvorschlag nicht begründen. Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung.


Revision

Rechtsmittel, mit welchem eine Partei verlangen kann, dass das Gericht den rechtskräftigen Entscheids aufhebt und neu fällt.


Risikoausgleich

Krankenkassen mit einer guten Risikostruktur müssen der gemeinsamen Einrichtung KVG Risikoabgaben entrichten.


Risikostruktur

Art der Versicherten einer Krankenkasse. Einfluss in die Risikostruktur haben Alter, Geschlecht und die Dauer der Spital- und Pflegeheimaufenthalte.

Risikoausgleich


Rückgriff

Auch: «Regress». Über den Rückgriff kann ein Schuldner, etwa eine Versicherung, den geleisteten Betrag oder einen Teil davon von einer Drittperson zurückfordern.


Rücktrittsrecht

Recht, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.


santésuisse

Branchenorganisation der Schweizer Krankenkassen im Bereich der Sozialen Krankenversicherung.


Satellitenschüssel

Parabolantenne für Satellitenrundfunkempfang


Schadenersatz

Ersatz der unfreiwilligen Vermögenseinbusse der Geschädigten.


Schadensfreiheitsrabatt

Vergünstigung der Prämie, wenn versicherte Person im Vorjahr keinen Schaden angemeldet und damit Kosten verursacht hat.

Bonusversicherung


SchKG

= Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz


Schlechterfüllung

Von der versprochenen Leistung abweichende Erfüllung des Vertrages.


Schlichtungsbehörde

Für das Schlichtungsverfahren zuständige Behörde.


Schlichtungsverfahren

Grundsätzlich obligatorischer Verfahrensschritt im Zivilverfahren. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, die Parteien auszusöhnen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Schlichtungsverfahren hat dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid.

Mediation


Schulmedizin

Medizin, die an westlichen Universitäten gelehrt wird.

Komplementärmedizin


Schutzkonzept

Konzept zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Verpflichtet zur Erarbeitung eines Schutzkonzepts waren öffentlich zugängliche Einrichtungen & Betriebe einschliesslich Bildungseinrichtungen sowie Organisatoren von Veranstaltungen.


Schwangerschaft, normale

Schwangerschaft, die keine Risikoschwangerschaft ist. Bei der normalen Schwangerschaft übernimmt die Grundversicherung die Kosten von bestimmten Untersuchungen, Analysen und Behandlungen ohne Kostenbeteiligung durch die Versicherungsnehmerin.


Selbstbehalt

Teil der Behandlungskosten, welche die in der Grundversicherung versicherte Person selbst bezahlen muss. Der Selbstbehalt beträgt 10-20% der Kosten, die den Betrag der jährlichen Franchise übersteigen.

Kostenbeteiligung


Selbstbestimmungsrecht

Recht, über medizinische Behandlungen selbst entscheiden zu können.


Selbstständige Erwerbstätigkeit

Erwerbstätigkeit mit einem Entgelt, das nicht Entgelt für eine als Arbeitnehmer geleistete Tätigkeit ist. Selbstständig Erwerbstätige arbeiten unter eigenem Namen auf eigene Rechnung unabhängig und tragen das eigene wirtschaftliche Risiko. Weitere Merkmale sind erhebliche Investionen, Entscheidbefugnisse, Weisungsunabhängigkeit und auftragsbezogenes Entgelt.

ACHTUNG: es ist möglich, dass eine Behörde (z.B. Ausgleichskasse) die Selbstständigkeit bejaht, während dem eine andere Behörde (z.B. Steuerbehörde) die Selbstständigkeit verneint.


Selbstunfall

Unfall ohne Dritteinwirkung


Sistierung

Ruhen der Versicherungsdeckung für eine bestimmte Zeit.


Soziale Krankenversicherung

Krankenversicherung nach KVG


Sperrfrist - Fahreignung

Behördliche Frist, innert welcher der Fahrzeugführer seinen Führerausweis nicht wieder erhalten kann.


Spezialitätenliste

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestimmt in der Spezialitätenliste, welche Arzneimittel die Grundversicherung nach Abzug der Kostenbeteiligung übernimmt.

Positivliste


Spitalzusatzversicherung

Zusatzversicherung, welche die Behandlungskosten in der Privaten oder Halbprivaten Abteilung des Spitals deckt.


Streitwert

Geldwert eines Streitgegenstandes.


suva

= Schweizerische Unfallversicherungsanstalt


Taggeld

Leistung einer Versicherung, die dazu dient, den Lebensunterhalt der versicherten Person zu sichern.


Taggeldversicherung nach KVG

Krankentaggeldversicherung nach KVG


Taggeldversicherung nach VVG

Krankentaggeldversicherung nach VVG


Tarifschutz

Vorschrift für die Leistungserbringerin, sich an die behördlichen sowie die vertraglichen Tarife zu halten, Verbot für die Leistungserbringerin, eine Zuzahlung des Patienten entgegenzunehmen.

TARMED


TARMED

= tarif médical

Von der FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) und der santésuisse verabschiedeter Tarifvertrag, in welchen die Preise für die ambulanten ärztlichen Leistungen definiert sind.


Telmed-Modell

Modell eines Managed-Care Leistungserbringungssystems im Rahmen der Grundversicherung. Die versicherte Person verpflichtet sich, sich vor dem Besuch einer Ärztin an eine telefonische Beratungsstelle zu wenden.

Hausarztmodell

HMO-Modell


Tiers garant

Die versicherte Person ist Schuldner des Honorars und bezahlt die Leistungserbringerin direkt. Der Versicherer (Tiers) vergütet der versicherten Person die Kosten. Dies im Gegensatz zum Tiers payant.


Tiers payant

Der Versicherer (Tiers) ist Schuldner des Honorars und bezahlt die Leistungserbringerin direkt. Dies im Gegensatz zum Tiers garant.


umfassende Beistandschaft

Von der KESB verfügte Massnahme zum Schutz einer Person, die namentlich wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit besonders hilfsbedürftig ist. Eine Person unter umfassender Beistandschaft ist nicht handlungsfähig.


Umlageverfahren

Finanzierungsprozess eines Versicherers, wonach er die laufenden Versicherungsleistungen über die einbezahlten Beiträge deckt.


Unfall

Die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

Krankheit


Unfalldeckung

Versicherung, welche die finanziellen Folgen eines Unfalls im gesetzlichen und / oder vertraglichen Umfang übernimmt.


Unfallprävention

Vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung eines Unfalls.


Unfalltaggeldversicherung

Versicherung, welche das Risiko des unfall- oder berufskrankheits bedingten Lohnausfalls deckt. Die Unfalltaggeldversicherung ist für alle Arbeitnehmer und als arbeitslos gemeldete Versicherte obligatorisch. Siehe aber Nichtberufsunfallversicherung.


Unfallversicherung

Für erwerbstätige Personen obligatorische Personenversicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls.


Urteilsfähigkeit / urteilsfähig

Urteilsfähig ist jede Person, die vernunftgemäss handeln kann. Dies ist dann der Fall, wenn sie nicht wegen Kindesalters, geistiger oder psychischer Behinderung oder temporärer Störungen unfähig ist, die Konsequenzen des eigenen Handelns zu erkennen.

urteilsunfähig

volljährig


Urteilsvorschlag

Vorschlag der Schlichtungsbehörde im Rahmen des Schlichtungsverfahrens. Möglich im Zivilprozess bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, bei miet- und pachtrechtlichen Streitigkeiten sowie bei den übrigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5000 Franken.


UVG

= Unfallversicherungsgesetz


Verfügung

Behördliche oder gerichtliche Anordnung gegenüber einer Einzelperson


Verjährung, verjährt

Phase, in welcher ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist, da die Frist abgelaufen ist. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verjährung nicht von Amtes wegen, die Partei muss eine entsprechende Einrede machen.

Verwirkung


Versichertenkarte

Karte mit aufgedruckten und elektronischen Daten, welche die Versicherer allen Personen ausstellen müssen, die in der Schweiz obligatorisch krankenversichert sind.

Grundversicherung


Versicherungsvertragsgesetz

= VVG


Vertrag

Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung zweier oder mehrerer Parteien.


Vertragszwang

Verpflichtung einer Krankenkasse, in der Grundversicherung die Leistungen aller zugelassenen Leistungserbringer zu übernehmen.

Managed Care Modell


Vertrauensärztin

Von einem Krankenversicherer nach KVG oder einem Verband bestellte unabhängige Ärztin, welche den Krankenversicherer in medizinischen Fachfragen sowie in fragen der Vergütung und der Tarifanwendung berät.


Vertretungsbeistandschaft

Von der KESB eingesetzte Person, die welche die Vertretung der hilfsbedürftigen Person in bestimmten Angelegenheiten übernimmt, weil diese die nicht selbst erledigen kann. Die KESB kann den Mitwirkungsbeistand ohne Zustimmung der schutzbedürftigen Person einsetzen.

Mitwirkungsbeistandschaft

Umfassende Beistandschaft


Verwirkung, verwirkt

Phase, in welcher ein Anspruch aufgrund abgelaufener Zeit nicht mehr besteht. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verwirkung von Amtes wegen.

Verjährung


Volljährig

Natürliche Person, die das 18. Altersjahr vollendet hat.


von Amtes wegen

Gericht oder Behörde berücksichtigt Tatsache von sich aus, ohne dass eine Partei auf die Tatsache hingewiesen hat.

Offizialdelikt


Vorsorgliche Beweisführung

Beweisabnahme, welche das Gericht vor Abschluss des Hauptverfahrens durchführt.


Vorvertrag

Vertrag, mit welchem sich die Parteien verpflichten, einen weiteren Vertrag abzuschliessen.


VVG

Versicherungsvertragsgesetz. Gesetz, welches die privaten Versicherungsverträge regelt.


Wartetage (Arbeitslosigkeit)

Zeitspanne, in welcher die als arbeitslos gemeldete Person keine Arbeitslosentaggelder erhält. Gesetzlich vorgegeben ist eine Wartezeit zwischen 5 und 20 Tagen, der Bundesrat hat bestimmte Versicherungsgruppen von den Wartetagen ausgenommen.


Widerrufsrecht

Rücktrittsrecht


WZW-Formel

Formel, wonach die Leistungen der Grundversicherung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen.


Zahlungsverzug

Ein Schuldner ist im Zahlungsverzug, wenn er eine fällige Forderung nicht bezahlt hat und die Gläubigerin ihn durch Mahnung in Verzug gesetzt hat.


ZPO

= Zivilprozessordnung


Zusatzversicherung

Krankenversicherung nach VVG. Die Krankenkasse kann ambulante Zusatzversicherungen und Spitalversicherungen gemäss VVG anbieten. Im Rahmen der Zusatzversicherung kann die Krankenkasse selbst entscheiden, ob und wen sie in die Versicherung aufnimmt. Dies im Gegensatz zu der Krankenversicherung nach KVG.


Zweite Säule

«Berufliche Vorsorge». Die zweite Säule, auch «Pensionskasse», oder «Vorsorgeeinrichtung» genannt, soll es ermöglichen, zusammen mit der AHV/IV/EL den bisherigen Lebensstandard möglichst zu halten. Die Pensionskasse ist für Arbeitnehmer ab 17 obligatorisch, sofern sie den jährlich angepassten Mindestlohn verdienen. Für selbstständig Erwerbstätige ist die Pensionskasse freiwillig.