Arbeiten

Umzug vom Tessin in die Deutsch-CH: Muss mir mein Chef frei geben?

Ja. Ihre Arbeitgeberin muss Ihnen für besondere Anlässe wie die eigene Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder eben ein Umzug die «üblichen freien Stunden und Tage» gewähren.

Für einen Umzug erhalten Sie üblicherweise einen Tag frei. Sind Sie im Monatslohn angestellt, bezahlt Ihnen Ihre Arbeitgeberin in der Regel diesen Tag.

Strengere Regel nicht erlaubt

Ihre Arbeitgeberin darf von diesen Vorschriften nicht zu Ihren Ungunsten abweichen. Hingegen darf sie vertraglich oder einzelfallweise von diesen Vorschriften abweichen, wenn dies zu Ihrem Vorteil ist.

GAV und Personalverordnungen beachten

Einige Gesamtarbeitsverträge schreiben bei einem Umzug in eine weit entfernte Gemeinde bis zu zwei bezahlte arbeitsfreie Tage vor. Teilweise ähnliche Regelungen finden sich in den Personalverordnungen von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern.