Wohnen
Wer zahlt, wenn ein Fussball durch eine Scheibe fliegt?

Kickt jemand einen Fussball durch ein geschlossenes Fenster, muss er den Schaden übernehmen. Oft besteht jedoch eine Versicherungsdeckung.
Wer im Fussballspiel daneben zielt und statt des gegnerischen Tors Nachbars Scheibe trifft, muss in aller Regel den Schaden ersetzen. Auch ein Kind haftet, sofern es bereits einschätzen konnte, dass die Scheibe den Schuss nicht überstehen wird. Kann das Kind die Folgen seiner Handlung hier noch nicht einschätzen, haftet das Familienhaupt, sofern dieses seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Ist dies nicht der Fall, muss der Nachbar beziehungsweise dessen Vermieterin für den Schaden aufkommen. (Siehe auch: «Ist Fussballspielen im Garten ein Kündigungsgrund?»)
Ob die Person, die für den Schaden einstehen muss, auch tatsächlich zahlen muss und wieviel, hängt von der Versicherungsdeckung im konkreten Fall ab. Eine allfällige Privathaftpflicht-, Hausrat- oder Gebäudeversicherung wird den Schaden oder einen Teil davon übernehmen.
Eltern haften nicht zwingend für ihre Kinder
Wer ein fremdes Fenster zerstört, fügt dessen Eigentümerin einen finanziellen Schaden zu und ist schadenersatzpflichtig. Dabei spielt es zivilrechtlich keine Rolle, ob der Fussballspieler den Ball absichtlich oder fahrlässig in Richtung des Fensters gekickt hat.
Hat ein Kind den Schaden verursacht, kann es selbst haften. Dies ist dann der Fall, wenn namentlich sein Alter, sein Charakter und seine Reife es ihm erlauben, die Folgen seines Tuns abzuschätzen. Kann das Kind dies noch nicht, haftet das Familienhaupt. Ausser, wenn dieses das Kind angemessen beaufsichtigt hat. Hier wird die Eigentümerin den Schaden selber tragen müssen. (Siehe auch: «Was droht mir, wenn ich rohe Eier an Nachbars Haus werfe?»)
Aufgepasst: Der Schaden entspricht dem Zeitwert und nicht dem Neu- oder Wiederbeschaffungswert. Der Nachbar hat also keinen Anspruch darauf, dass der Schütze ein neues Fenster voll finanziert. Denn damit wäre der Nachbar gegenüber der Situation vor dem Glasbruch besser gestellt.
Verschiedene Versicherungen können bei Glasbruch zahlen
Hat der Fussballspieler eine fremde Scheibe zerstört, wird eine allfällige Privathaftpflichtversicherung den Schaden ersetzen. Sind in diese die eigenen Kinder eingeschlossen, zahlt die Privathaftpflichtversicherung auch bei einem durch diese verursachten Schaden. Als «fremde» Scheibe gilt auch das Fenster der eigenen Mietwohnung, da diese Eigentum der Vermieterin ist.
Aufgepasst: Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt in aller Regel nur den Zeitwert der zerstörten Scheibe. Ist so nur der Zeitwert versichert, muss die haftpflichtrechtlich verantwortliche Person die Differenz zum Neu- oder Wiederbeschaffungswert nicht übernehmen.
Musste das eigene Fenster daran glauben, übernimmt die Gebäudeversicherung den Schaden nur, sofern die Eigentümerin «Glasbruch» in die Versicherung eingeschlossen hat. Alternativ kann die Eigentümerin Schäden an Gebäudeverglasungen auch in ihre Hausratversicherung aufnehmen.
Aufgepasst: Gebäude- und Hausratversicherung können den Neuwert übernehmen, dies muss aber in dem Versicherungsvertrag ausdrücklich so festgehalten sein.