Wohnen
Ist Fussballspielen im Garten ein Kündigungsgrund?
Wegen eines lärmigen Fussballspiels der Kinder darf die Vermieterin in aller Regel nicht kündigen. Familien müssen gleichwohl auf die Nachbarn Rücksicht nehmen.
Gemäss ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind Wohnzonen offensichtlich auch für den Aufenthalt von Kindern bestimmt. Kinder dürfen deswegen in einem Wohnquartier draussen Fussball spielen und dabei auch Lärm machen, solange sie sich namentlich an die Mittags- und Abendruhe halten. Kündigt die Vermieterin die Wohnung dennoch mit dem Hinweis auf den Kinderlärm, ist die Kündigung missbräuchlich.
Kinderlärm ist erlaubt
Kinder dürfen auch in einer Wohnzone Lärm machen. Die Vermieterin kann dies auch in der Hausordnung nicht anders regeln. Steht in der Hausordnung also, dass Kinder Lärm zu unterlassen haben, kann der Mieter das getrost vergessen.
Mittags- und Abendruhe beachten
Genauso wie die Nachbarn Kinder tolerieren müssen, muss der Mieter jedoch auf die anderen Mietparteien sowie auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. Einen Gesetzesartikel, der diese Rücksicht genau definiert, gibt es nicht. Immerhin gibt in der Regel die lokale Polizeiverordnung einen ersten Anhaltspunkt, zu welchen Zeitpunkt die Kinder vielleicht besser nicht ein lokales Fussballturnier im Garten veranstalten: In der Regel gilt eine Nachtruhe ab 22.00. Spielt ein Mädchen beispielsweise vor 22.00 Fussball, dies nur jeweils für wenige Stunden und benutzt sie keine Hauswände als Tor, müssen die anderen Parteien das wohl tolerieren. Neben der Abendruhe ist auch die Mittagsruhe zwischen 12 und 13 Uhr zu beachten.
Kündigung innerhalb der Frist anfechten
Kündigt die Vermieterin mit dem Hinweis auf den Kinderlärm, kann der Mieter gegen die Kündigung vorgehen. Nach Empfang der Kündigung muss der Mieter die Kündigung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Hat sich der Mieter an die Regeln namentlich zur gegenseitigen Rücksichtnahme gehalten, wird die Vermieterin mit der Kündigung weder vor der Schlichtungsstelle noch vor dem Gericht durchkommen. Eben weil Wohnzonen auch für Kinder da sind.
Aktualisiert am 12. März 2026