Unterwegs
Wie kann ich meinen Hund im Auto transportieren?

Strassenverkehrsrechtlich gilt ein Hund als gewöhnliche Ladung, während er tierschutzrechtlich auch im Auto als Tier gilt.
Ein im Motorfahrzeug mitgeführter Hund darf niemanden gefährden oder belästigen. Der Hund muss im Auto so gesichert sein, dass der Führer das Fahrzeug jederzeit beherrscht und der Hund ihn dabei nicht stört. Als Beifahrer ist der Hund nur zugelassen, wenn er dabei die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindert. Tierschutzrechtlich hingegen gilt ein Hund natürlich auch im Auto als Tier. Transportiert eine Person ein Tier im Auto, muss sie wie in jeder anderen Situation dessen Würde und Wohlergehen schützen.
Transportbox empfehlenswert
Auch wenn der Hund ein routinierter Mitfahrer ist, muss der Fahrzeugführer ihn sichern. Wie das Bundesgericht festhält, besteht bei einem ungesicherten Tier insbesondere die Gefahr, dass es beispielsweise bei einem Bremsmanöver im Fahrzeug herumgeschleudert wird. Zudem kann sich auch ein ansonsten ruhiges Tier im Fahrzeug bewegen und den Fahrer ablenken.
Wenn es auch keine konkrete Gesetzesvorschrift gibt, die regelt, wie ein Fahrzeugführer einen Hund im Auto zu transportieren haben, so ist ein Transport in einer gesicherten Transportbox doch zu empfehlen. Diese verhindert, dass der Tier insbesondere bei einer Vollbremsung im Fahrzeuginnenraum umhergeschleudert wird, was ein erhebliches Verletzungsrisiko sowohl für den Fahrzeugführer als auch für den Hund bedeutet. Wer einen Hund auf einem Fahrrad oder einem Motorrad transportiert, ist verpflichtet, das Tier in einem Käfig oder einem Korb zu transportieren.
Beachtet ein Fahrzeugführer diese Grundsätze nicht, kann die Polizei ihn an der Weiterfahrt hindern, da der Hund den Verkehr gefährdet.
Tierschutz beachten beim Transport
Umstritten ist, ob die Regelungen der Tierschutzverordnung auch auf den privaten Heimtiertransport anwendbar sind oder nur für den gewerbsmässigen Transport gelten. Zumindest geben die entsprechenden Bestimmungen jedoch Hinweise darauf, wie ein Hund tierschutzgerecht zu transportieren ist.
So sollte ein Fahrzeugführer ein Tier nur dann ins Auto verladen, wenn zu erwarten ist, dass es den Transport ohne Schaden übersteht. Er sollte den Hund für den Transport vorbereiten und soweit nötig vorher tränken und füttern. Dauert der Transport länger, muss der Hund auch während des Reise Zugang zu Wasser und Fressen haben. Die Fahrweise sollte das Tier schonen. Transportiert der Fahrzeugführer den Hund in einer Transportbox, sollte diese so beschaffen sein, dass die Verletzungsgefahr gering ist sowie dass das Tier in normaler Körperhaltung transportiert werden kann.
Aktualisiert am 11. September 2025