Konsum & Internet

Sind online-Glücksspiele erlaubt?

Konzessionierte Spielbanken sowie Swisslos und die Loterie Romande dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bewilligte Online-Glücksspiele anbieten.

Wer Spielbankenspiele wie Roulette, Black Jack oder Poker durchführen will, braucht eine Konzession. Dies gilt sowohl für die Durchführung vor Ort wie auch für ein Online-Angebot. Swisslos und die Loterie Romande dürfen mit der Bewilligung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) Grossspiele durchführen und diese auch online anbieten. Grossspiele sind Lotterien, Sportwetten und Pokerturniere.

Das Geldspielgesetz verpflichtet die Veranstalterinnen, die Spieler vor exzessivem Geldspiel zu schützen und wiederholt diese Bestimmung ausdrücklich für die Online-Durchführung von Spielbankenspielen. (Siehe auch: «Sind Glücksspiele verboten?»)

Online-Geldspiele stärker reguliert

Sofern sie auch Online-Spiele anbieten, müssen Spielbanken angemessene Massnahmen zum Schutz der Spieler «vor exzessivem Geldspiel» ergreifen. Veranstalterinnen online durchgeführter Grossspiele sperren Spieler aus, welche über ihre Verhältnisse spielen. Minderjährige dürfen nicht an online durchgeführten Grossspielen teilnehmen.

Bevor Personen an einem Online-Geldspiel teilnehmen können, müssen sie ein Spielerkonto eröffnet haben. Der Spieler muss dafür mindestens seinen Vornamen und Namen, sein Geburtsdatum und seine Wohnsitz- oder Aufenthaltsadresse angeben. Die Veranstalterin darf das Konto erst freigeben, nachdem sie die Identität des Spielers überprüft hat.

Die Veranstalterin eines Online-Geldspieles muss gut sichtbar und leicht verständlich über das exzessive Geldspiel informieren. Sie muss die Spieler befähigen, ihr eigenes Spielverhalten beurteilen zu können, über technische Schutzmassnahmen informieren und Angaben zu anerkannten Beratungsstellen machen.

Stellt die Veranstalterin eines Online-Geldspieles ein problematisches Spielverhalten bei einem Spieler fest, trifft sie rasch die erforderlichen Massnahmen.

Fernmeldedienstanbieterin sperrt nicht bewilligte Online-Spiele

Ist ein Online-Spielangebot in der Schweiz nicht bewilligt, setzen die ESBK und die interkantonale Behörde es auf die Sperrliste. Die Fernmeldedienstanbieterinnen sperren den Zugang zu den Spielangeboten auf der Sperrliste. Die ESBK und die interkantonale Behörde informieren auf ihren Websites über die Sperrliste.

Wer als Spieler an einem nicht bewilligten Online-Geldspiel teilnimmt, macht sich nicht strafbar. Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen die Anbieterin jedoch kann die zuständige Behörde allfällige Gewinne von Spielern einziehen.