Behörden
Ist Tabakwerbung für Jugendliche verboten?
Die Bundesverfassung verbietet an Kinder und Jugendliche gerichtete Tabakwerbung, das Parlament hat jedoch Ausnahmen vom Verbot beschlossen.
Volk und Stände haben im Februar 2022 die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» angenommen. Der Verfassungsartikel legt fest, dass der Bund «jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht, verbietet». Die Bundesversammlung hat am 20. Juni 2025 die Revision des Tabakproduktegesetzes verabschiedet und darin zum einen das Verbot konkretisiert und zum anderen Ausnahmen beschlossen. Der Bundesrat wird das Inkrafttreten der Bestimmungen noch bestimmen.
Öffentliche Tabakwerbung und -verkaufsförderung grundsätzlich verboten
Tabakwerbung und -sponsoring wird grundsätzlich untersagt sein, sofern sie Kinder und Jugendliche erreichen kann. Damit wird Tabakwerbung in Kinos, auf Plakaten und nicht adressierten Werbesendungen verboten sein. Ebenfalls verboten sein wird die Verkaufsförderung wie etwa die unentgeltliche Abgabe von Tabakprodukten, sofern sich die Veranstaltung nicht ausschliesslich an Erwachsene richtet. (Siehe auch: «7 Antworten zum neuen Tabakproduktegesetz»)
Tabakwerbung in Presse und Internet eingeschränkt
In Presseerzeugnissen, deren Leserschaft zu mindestens 98 Prozent aus Erwachsenen besteht, wird Tabakwerbung nach wie vor erlaubt sein. Im Internet wird die Tabakwerbung ebenfalls erlaubt sein, sofern sie nicht auf den Schweizer Markt ausgerichtet ist oder sofern «ein System zur Alterskontrolle gewährleistet, dass die Werbung oder der Hinweis Minderjährige nicht erreichen kann».