Familie

Müssen Plattformdienste Kindersicherungen anbieten?

YouTube und Co. müssen bis Ende 2026 den Jugendschutz sowie ein System zur Meldung jugendgefährdender Inhalte umgesetzt haben.

Das seit dem 1. Januar 2025 in Kraft getretene Jugendmedienschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor Medieninhalten schützen, «die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden können». Es regelt insbesondere auch Massnahmen bei «Plattformdiensten» wie YouTube.

Die Anbieterinnen von Plattformdiensten müssen zum einen eine Alterskennzeichnung und -kontrolle einführen sowie zum anderen ein System zur Meldung ungeeigneter Inhalte bereitstellen. Allerdings sind diese Bestimmungen noch nicht in Kraft, der Bundesrat will den Anbieterinnen zwei Jahre Zeit geben, eine eigene Jugendschutzregelung zu erarbeiten. (Siehe auch: «7 Antworten zum Jugendschutz in den Medien»)

Plattformdienste lange unreguliert

Als Plattformdienst gilt nach dem neuen Jugendmedienschutzgesetz ein «Dienst oder abtrennbarer Teil eines Dienstes, dessen Hauptzweck darin besteht, der Allgemeinheit eine elektronische Plattform bereitzustellen, auf die die Nutzerinnen und Nutzer selbst Filme oder Videospiele hochladen und von der sie diese abrufen können, wobei die Anbieterin des Plattformdienstes die Organisation der nutzergenerierten Inhalte bestimmt, aber keine redaktionelle Verantwortung für diese Inhalte trägt». Bis zum Inkrafttreten des Jugendmedienschutzgesetzes existierten für diese Anbieterinnen keine gesetzlichen Regelungen, sie verfügten auch nicht über eine Selbstregulierung.

Jugendschutzregelungen gelten neu auch für Plattformdienste

Plattformdienste müssen das Alter ihrer Nutzer vor der erstmaligen Nutzung des Dienstes überprüfen, sofern sie Inhalte zugänglich machen, «die für Minderjährige ungeeignet sind». Inhalte, «die übermässige Gewalt oder explizite sexuelle Handlungen darstellen» gelten als für Minderjährige ungeeignet.

Aufgepasst: Die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen sind noch nicht in Kraft, die Anbieterinnen müssen die Alterskontrolle aber per Inkrafttreten – voraussichtlich Anfang 2027 – umgesetzt haben.

Nutzer müssen ungeeignete Inhalte melden können

Die Anbieterinnen von Plattformdiensten müssen ein System zur Meldung von für Minderjährige ungeeigneten Inhalten einführen. Dieses muss es den Nutzern ermöglichen, problematische Inhalte «einfach und schnell» zu melden. Die Anbieterin muss die Meldungen innerhalb von sieben Tagen bearbeiten.

Aufgepasst: Die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen sind noch nicht in Kraft, die Anbieterinnen müssen das Meldesystem aber per Inkrafttreten – voraussichtlich Anfang 2027 – umgesetzt haben.