Konsum & Internet

Sind Glücksspiele verboten?

Nein. Wer Geldspiele durchführen will, braucht aber grundsätzlich eine Bewilligung oder eine Konzession.

Das Gesetz spricht nicht von Glücksspielen, sondern von «Geldspielen». «Geldspiele» sind «Spiele, bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht». Wer Geldspiele durchführen will, braucht grundsätzlich eine Bewilligung oder eine Konzession.

Regulierte Geldspiele

Am stärksten reguliert sind Spielbanken, sie dürfen nur mit einer Konzession arbeiten. Wer Lotterien, Sportwetten oder Geschicklichkeitsspiele via elektronische oder mechanische Apparate abwickelt, interkantonal oder online durchführt, benötigt eine Bewilligung der interkantonalen Behörde. Wer Kleinlotterien, lokale Sportwetten oder kleine Pokerturniere durchführt, benötigt eine Bewilligung der kantonalen Aufsichts- und Vollzugsbehörde.

Bewilligungsfreie Geldspiele

Das Geldspielgesetz nimmt jedoch einige Spiele vom Geltungsbereich aus. So bleiben «Geldspiele im privaten Kreis» bewilligungsfrei zulässig, sofern sie weder gewerbsmässig sind noch öffentlich bekannt gemacht werden oder die Spieler über ihren Einsatz hinaus Kosten übernehmen müssen. «Geschicklichkeitsspiele» sind ebenfalls nicht vom Gesetz erfasst, auch Sportwettkämpfe sind ausgenommen, selbst die Teilnehmer eine Teilnahmegebühr bezahlen müssen und ein Preisgeld gewinnen können. Bewilligungsfrei schliesslich sind von Medienunternehmen durchgeführte Spiele – hier muss die Gratisteilnahme möglich sein – oder die Kombination eines Warenkaufs oder Aboabschlusses mit einem Wettbewerb.