Konsum & Internet
Sind Glücksspiele verboten?

Glücksspiele sind nicht verboten. Die Veranstalterin von Geldspielen benötigt jedoch in der Regel eine Bewilligung oder eine Konzession.
Das Gesetz spricht nicht von Glücksspielen, sondern von «Geldspielen». «Geldspiele» sind «Spiele, bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht». Wer Geldspiele durchführen will, braucht grundsätzlich eine Bewilligung oder eine Konzession. Geldspiele im privaten Kreis und Geschicklichkeitsspiele hingegen sind ebenso bewilligungsfrei möglich wie Sportwettkämpfe oder von Medienunternehmen durchgeführte Spiele.
Geldspiele sind unterschiedlich stark reguliert
Wer «Kleinspiele» wie Kleinlotterien, lokale Sportwetten oder kleine Pokerturniere durchführt, benötigt eine Bewilligung der kantonalen Aufsichts- und Vollzugsbehörde. Für «Grossspiele» wie automatisierte, interkantonale oder online durchgeführte Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele ist eine Bewilligung der interkantonalen Behörde notwendig.
Am stärksten reguliert sind Spielbanken, sie dürfen nur mit einer Konzession arbeiten. Wer Lotterien, Sportwetten oder Geschicklichkeitsspiele via elektronische oder mechanische Apparate abwickelt, interkantonal oder online durchführt, benötigt eine Bewilligung der interkantonalen Behörde.
Geldspiele im privaten Kreis bleiben bewilligungsfrei
Das Geldspielgesetz nimmt einige Spiele von seinem Geltungsbereich aus. So bleiben Geldspiele im privaten Kreis bewilligungsfrei zulässig, sofern sie weder gewerbsmässig sind noch öffentlich bekannt gemacht werden oder die Spieler über ihren Einsatz hinaus Kosten übernehmen müssen. Ebenfalls nicht vom Gesetz erfasst sind Geschicklichkeitsspiele, bei denen die Spieler den Spielverlauf beeinflussen können und geschicktere Spieler eine grössere Gewinnchance haben. Weiter gelten auch Sportwettkämpfe, bei denen die Teilnehmer gegen eine Gebühr teilnehmen und ein Preisgeld gewinnen können, nicht als Geldspiel. Bewilligungsfrei schliesslich sind von Medienunternehmen durchgeführte Spiele – hier muss die Gratisteilnahme möglich sein – oder die Kombination eines Warenkaufs oder Aboabschlusses mit einem Wettbewerb.
Aktualisiert am 16. Januar 2025