Gesundheit

Auf der Baustelle ist ein Unfall passiert. Wer zahlt?

Je nachdem wie die verunfallte Person versichert ist, zunächst die Unfallversicherung oder die Krankenkasse. In der Verantwortung sind aber auch regelmässig Sie als Bauherr.

Sowohl als Grundeigentümer wie auch als Werkeigentümer haften Sie kausal. Dies bedeutet, dass Sie auch dann haften, wenn Sie keine Schuld am Unfall haben. Es ist deswegen üblich und sinnvoll, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschliessen.

Unfallversicherung oder Krankenkasse

Verunfallt ein Bauarbeiter auf der Baustelle, übernimmt dessen obligatorische Unfallversicherung die Behandlungskosten sowie bei voller oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit die Taggelder. Dasselbe gilt für einen Besucher der Baustelle, wenn er mehr als 8 Stunden / Woche bei einer Arbeitgeberin arbeitet oder wenn er selbstständig erwerbstätig ist und sich freiwillig versichert hat. Ist der Besucher nicht oder nur weniger als 8 Stunden / Woche für eine Arbeitgeberin erwerbstätig, muss er sich bei seiner Krankenkasse gegen die Folgen eines Unfalls versichern lassen. Dasselbe gilt, wenn er selbstständig erwerbstätig ist und sich nicht freiwillig unfallversichert hat.

Achtung: Sind die Bauarbeiter nicht ordnungsgemäss unfallversichert, können bei einem Unfall unter Umständen auch Sie als Bauherr beziehungsweise Sie als Werkeigentümerin haften.

Bauherrenhaftpflicht

Auch wenn die Bauarbeiter korrekt unfallversichert sind, sind Sie als Bauherr nicht unbedingt fein raus. Denn die Unfallversicherung oder die Krankenkasse kann Regress auf Sie nehmen, wenn der Schaden «infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder mangelhafter Unterhaltung» entstanden ist. Die Versicherung ist mit dem Regress, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, auch dann erfolgreich, wenn Sie keine Schuld tragen. Denn insbesondere als Werkeigentümerin haften Sie kausal.

Da dies sehr teuer werden kann, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll und meist auch im Vertrag mit dem Bauunternehmen via die SIA-Norm 118 vorgeschrieben.

Warnschilder helfen nicht immer

Auch wenn unbefugte Besucher Ihre Baustelle betreten, können Sie bei einem Unfall haften. Insbesondere bietet das Schild am Bauzaun mit dem Hinweis, dass unbefugtes Betreten verboten sei und jede Haftung abgelehnt werde, nicht unbedingt Schutz: Sie bleiben trotz Warnschild dafür verantwortlich, dass namentlich Kinder die Baustelle nicht betreten können. Betritt eine urteilsfähige erwachsene Person die Baustelle unbefugterweise, kann dieses Selbstverschulden allerdings die so genannte Kausalkette unterbrechen und Ihre Haftung als Werkeigentümerin reduzieren oder aufheben.