Gesundheit

Camper selbst umgebaut – droht bei einem Unfall eine Leistungskürzung?

Ja, wenn Sie den Umbau der Zulassungsbehörde hätten melden müssen, dies aber nicht getan haben.

Bauen Sie einen Camper um, müssen Sie die Änderung der Zulassungsbehörde melden, sofern sie wesentlich ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie eine Anhängerkupplung anbringen oder die Fahrzeugeinteilung ändern. Die Zulassungsbehörde selbst oder eine delegierte Organisation prüfen den Camper vor der Weiterverwendung nach. Ob ein Umbau zulässig ist oder nicht, beurteilt sich nach dem zum Zeitpunkt der Nachprüfung geltenden Recht.

Verunfallen Sie nun mit Ihrem selbst umgebauten Camper und gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Umbau und dem Unfall beziehungsweise dem Schaden, ist entscheidend, ob der Umbau gemäss den gesetzlichen Vorgaben erfolgt ist oder nicht. Haben Sie selbst gebastelt und die Änderungen nicht gemeldet und absegnen lassen, kann die Unfallversicherung die Geldleistungen um die Hälfte kürzen oder gar ganz verweigern.