Gesundheit

Unfall im Camper Marke Eigenbau: Wer zahlt?

Wer seinen Camper selbst umgebaut und sich dabei nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat und deswegen einen Schaden erleidet, muss damit rechnen, dass die Unfallversicherung die Geldleistungen kürzt oder verweigert.

Eine wesentliche Veränderung an einem Motorfahrzeug ist der Zulassungsbehörde zu melden. Eine wesentliche Änderung ist es beispielweise, eine Anhängerkupplung anzubringen oder die Fahrzeugeinteilung anzupassen. Im Rahmen einer ausserordentlichen Prüfung kontrolliert die Zulassungsbehörde selbst oder eine delegierte Organisation den Camper vor der Weiterverwendung nach. Ob ein Umbau zulässig ist oder nicht, beurteilt sich nach dem zum Zeitpunkt der Nachprüfung geltenden Recht.

Wer den Camper selbst umbaut und nicht prüfen lässt oder trotz negativem Prüfungsergebnis gleichwohl damit herumfährt und einen Unfall baut, ist ein Wagnis eingegangen. Besteht zwischen dem Unfall und dem Umbau «Marke Eigenbau» ein Zusammenhang, kann die Unfallversicherung die Geldleistungen um die Hälfte kürzen oder gar ganz verweigern.

Aufgepasst: Kommen wegen des Unfalls weitere Personen zu Schaden, kann die Haftpflichtversicherung Rückgriff auf die Unfallverursacherin nehmen, sofern die Zulassungsbehörde den Umbau des Campers nicht abgesegnet hat.

Aktualisiert am 26. Oktober 2023