Wohnen

Darf ich das nachbarliche Grundstück als Baustellenzufahrt nutzen?

Ja, sofern Ihr Grundstück nicht an eine öffentliche Strasse angebunden ist oder sofern das kantonale Recht ein Wegrecht zu Bauzwecken kennt.

Im Idealfall müssen Sie gar nicht das Gesetz bemühen – denn am besten einigen Sie sich mit der Nachbarin direkt über die Art der Baustellenzufahrt und die Entschädigung.

Notweg oder Wegrecht zu Bauzwecken

Schaffen Sie es nicht, sich mit Ihrer Nachbarin zu einigen, können Sie sie auf die Rechtslage aufmerksam machen und notfalls vor Zivilgericht gehen. Je nach Lage Ihres Grundstückes haben Sie zwei Möglichkeiten, zu Ihrer Baustelle zu gelangen.

Können Sie von Ihrem Grundstück aus nicht auf eine öffentliche Strasse gelangen, haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen Ihre Nachbarin «gegen volle Entschädigung einen Notweg» einräumt.

Nun ist es natürlich auch möglich, dass Ihr Grundstück eine Anbindung hat, aber diese wenig geeignet für Fahrten von und zu der Baustelle ist. In diesem Fall ist ein Blick in die kantonalen Rechtsgrundlagen sinnvoll. Diese können - müssen aber nicht - weitere Wegrechte, namentlich um Fahrten zu einer Baustelle zu ermöglichen, vorsehen.

Eine Entschädigung werden Sie sowohl für einen Notweg auch als für ein Wegrecht zu Bauzwecken zahlen müssen: Zum einen für die Benutzung des fremden Eigentums an sich, zum anderen auch für allenfalls entstandene Schäden durch die Baufahrzeuge.