Wohnen

Darf ich das Vereinssekretariat in meiner Mietwohnung führen?

Grundsätzlich ja.

Mieten Sie eine Wohnung, müssen Sie diese sorgfältig nutzen und namentlich auf die anderen Hausbewohner und Nachbarinnen Rücksicht nehmen. Dies gilt allgemein und natürlich auch dann, wenn Sie Ihre Wohnung nicht ausschliesslich zum Wohnen nutzen.

Zulässige gewerbliche Nutzung der Wohnung

Führt das Sekretariat nicht zu einem grossen Publikumsverkehr, sprechen weder die Pflicht zur sorgfältigen Nutzung der Wohnung noch die Pflicht zur Rücksichtnahme gegen das Sekretariat in der Wohnung. Dies gilt auch dann, wenn in einer Vereinspublikation oder anderswo Ihre Wohnadresse als Adresse des Vereinssekretariats angegeben ist.

Das Bundesgericht hat in einem ähnlich gelagerten Fall das Recht von Mietern, in ihrer Wohnung kommerzielle Übersetzungsarbeiten zu tätigen, gestützt. Dies sei für die Hausbewohner zumutbar, namentlich sofern diese Tätigkeit nicht zu einem «Kommen und Gehen» führe. Dass der Mietvertrag jegliche gewerbliche Nutzung ausschliesse, sei unbeachtlich.