Familie

Darf meine 14-jährige Tochter ohne mein Wissen e-Bike fahren?

Nein. Sowohl für ein schnelles wie auch für ein langsames e-Bike benötigt Ihre 14-jährige Tochter einen Führerausweis, den sie nur mit Ihrer Zustimmung erwerben kann.

Das Mindestalter für das Führen eines Motorfahrrades liegt bei 14 Jahren. Während bei langsamen e-Bikes – in der Verordnungssprache «Leicht-Motorfahrrad» - Personen ab 16 keinen Führerausweis brauchen, ist bei schnellen e-Bikes ein Führerausweis für alle Pflicht.

Eltern müssen Führerausweis von Minderjährigen zustimmen

Minderjährige dürfen ab 14 Jahren Motorfahrrad fahren. Zwar ist für das Führen eines Leicht-Motorfahrrades grundsätzlich kein Führerausweis notwendig. Vor Erreichen des 16. Altersjahres benötigt Ihre Tochter jedoch auch zum Führen eines Leicht-Motorfahrrades einen Führerausweis der Kategorie M. Für schnelle e-Bikes ist dieser Führerausweis unabhängig vom Alter zwingend. Um einen Führerausweis zu erwerben, braucht Ihre minderjährige Tochter Ihre Zustimmung.

Fahrzeugausweis und Kontrollschild nur für schnelle e-Bikes

Für das Führen eines Leicht-Motorfahrrades ist weder ein Fahrzeugausweis noch ein Kontrollschild nötig. Ein schnelles e-Bike hingegen ist zum Verkehr nur dann zugelassen, wenn es über einen entsprechenden Fahrzeugausweis, dem darin genannten Kontrollschild und einer gültigen Versicherungsvignette versehen ist.

Aktualisiert am 1. April 2022