Familie

Darf meine 14-jährige Tochter ohne mein Wissen e-Bike fahren?

Eine 14-jährige Person benötigt für ein e-Bike einen Führerausweis, für den die Zustimmung der sorgeberechtigten Person zwingend ist.

Das Mindestalter für das Führen eines Motorfahrrades liegt grundsätzlich bei 14 Jahren. Bei einem «Leicht-Motorfahrrad», also einem Fahrzeug mit elektrischem Antrieb, der bei Fahrzeugen mit Sitzgelegenheit bis höchstens 25 km/h und bei Fahrzeugen ohne Sitzgelegenheit bis höchstens 20 km/h wirkt, ist für Personen ab 16 Jahren kein Führerausweis nötig. Hat die Person das 16. Altersjahr noch nicht erreicht, muss sie zum Führen eines Leicht-Motorfahrrades jedoch den Führerausweis M erwerben.

Bei einem schnellen e-Bike, also einem Motorfahrrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit im reinen Motorbetrieb von höchstens 30km/h sowie im Falle eines elektrischen Antriebs mit einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 45 km/h wirkt, ist für sämtliche Personen der Führerausweis M Pflicht.

Eine minderjährige Person kann einen Führerausweis nur erwerben, wenn ihre Eltern beziehungsweise die sorgeberechtigte Person damit einverstanden sind.

Eltern müssen Führerausweis von Minderjährigen zustimmen

Minderjährige dürfen grundsätzlich ab 14 Jahren Motorfahrrad fahren. Zwar ist für das Führen eines Leicht-Motorfahrrades zunächst kein Führerausweis notwendig. Vor Erreichen des 16. Altersjahres benötigt eine Person jedoch auch zum Führen eines Leicht-Motorfahrrades einen Führerausweis der Kategorie M. Die kantonale Behörde kann «den Führerausweis der Spezialkategorie M vor Erreichen des Mindestalters erteilen, wenn die Verwendung eines anderen Verkehrsmittels unzumutbar ist». Für schnelle e-Bikes ist dieser Führerausweis unabhängig vom Alter zwingend.

Um einen Führerausweis zu erwerben, braucht eine minderjährige Person die Zustimmung der sorgeberechtigten Person.

Aufgepasst: Auch e-Trottinetts fallen unter die Kategorie der Leicht-Motorfahrräder und unterstehen der Ausweispflicht im Falle von Personen unter 16 Jahren.

Fahrzeugausweis und Kontrollschild nur für schnelle e-Bikes

Für das Führen eines Leicht-Motorfahrrades ist weder ein Fahrzeugausweis noch ein Kontrollschild nötig. Ein schnelles e-Bike hingegen ist zum Verkehr nur dann zugelassen, wenn es über einen entsprechenden Fahrzeugausweis, dem darin genannten Kontrollschild und einer gültigen Versicherungsvignette versehen ist.

Aktualisiert am 1. Juli 2025