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Darf mir die Försterin verbieten, im Wald Pflanzen zu sammeln?

Ja, sofern Sie über keine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde verfügen. Diese ist notwendig zum Sammeln wildwachsender Pflanzen zu Erwerbszwecken. So beispielsweise, wenn Sie Ihre eigenen Kränze herstellen und verkaufen möchten.

Spezialfall «Ortsüblicher» Umfang

Falls aber Ihr Sohn Ihnen eine Freude machen und Ihnen zum Geburtstag ein selbst gebasteltes Kunstwerk aus Schätzen vom Wald schenken möchte, darf er dies auch ohne Bewilligung tun. Denn der der Wald ist der Allgemeinheit zugänglich und Ihr Sohn darf wildwachsende Beeren, Pilze und Ähnliches im ortsüblichen Umfang mitnehmen.

Pflücken und Ausgraben seltener Pflanzen verboten

Bund und Kantone können allerdings unter anderem das Pflücken und Ausgraben seltener Pflanzen ganz oder teilweise untersagen. Ein solches Verbot gilt sowohl für die kommerzielle Verwendung als auch für das Sammeln auf privater Basis.