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Kann mein minderjähriger Sohn online ein Auto ersteigern?

Grundsätzlich kann eine minderjährige Person keine Verträge abschliessen. Die Eltern sind aber verantwortlich dafür, dass ihr Kind sich nicht Zugang zu ihrem Konto verschafft.

Minderjährige Kinder können grundsätzlich keine Verträge abschliessen, da sie noch nicht handlungsfähig sind. Über ihr eigenes Geld – Taschengeld oder Arbeitsverdienst – können sie jedoch selbst verfügen.

Ersteigert eine minderjährige Person online ein Auto ohne es mit dem eigenen Geld bezahlen und unterhalten zu können, müssen die Eltern oder eine allfällige andere gesetzliche Vertretung den Kauf vor- oder nachher genehmigen. Ohne diese Zustimmung ist der Vertrag nicht zustande gekommen.

Aufgepasst: Zum einen muss die gesetzliche Vertretung der Anbieterin unmittelbar nach Kenntnis des Kaufs mitteilen, dass sie nicht einverstanden ist. Zum anderen ist eine volljährige Kontoinhaberin verantwortlich dafür, dass ihre Zugangsdaten nicht an Dritte oder eben an Kinder gelangen. Ersteigert also ein Kind über das frei zugängliche Konto ihrer Mutter ein Auto, ist die Mutter Vertragspartnerin und haftet für den Kaufpreis.

Aktualisiert am 11. April 2024