Wohnen

Nachmieter will Wohnung, jedoch den Parkplatz nicht. Wer zahlt was?

Klären Sie zuerst ab, welche Art Vertrag Sie mit Ihrer Vermieterin geschlossen haben.

Der Parkplatz gehört nicht zur Wohnung

Wenn Sie den Einstellplatz mit einem separaten Vertrag gemietet und darin ausdrücklich festgehalten haben, dass die Miete des Parkplatzes unabhängig von der Miete der Wohnung erfolgt, so gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer. «Grundsätzlich» bedeutet in diesem Fall, dass der Vertrag auch längere Kündigungsfristen bestimmen kann.

Der Parkplatz gehört zur Wohnung

Haben Sie den Autoeinstellplatz zusammen mit Ihrer Wohnung gemietet, gelten für diesen die gleichen Bedingungen wie für die Wohnung selbst: Sie sind von den vertraglichen Pflichten nur dann befreit, wenn sie einen für Ihre Vermieterin zumutbaren neuen Mieter vorschlagen. Aber Achtung: Auch wenn Sie den Einstellplatz später und / oder in einem separaten Vertrag gemietet und nicht festgehalten haben, dass die Miete unabhängig von der Miete der Wohnung erfolgt, kommen die Regeln für die Miete von Wohnungen zur Anwendung. Sie müssen also auch hier einen zumutbaren Nachmieter finden, sofern Sie ausserterminlich kündigen.