Unterwegs

Was muss ich bei der Autobahnvignette am Motorrad beachten?

Allgemein gilt: Eine Autobahnvignette gehört auf jedes im In- oder Ausland immatrikulierte Motorrad, sofern Sie es auf einer abgabepflichtigen Nationalstrasse nutzen.

Abgabepflichtig sind primär Sie als Fahrzeugführer, subsidiär die Halterin. Bevor Sie eine abgabepflichtige Nationalstrasse nutzen, müssen Sie die Vignette direkt am Fahrzeug aufkleben. Anders als bei einem Auto mit Frontscheibe dürfen Sie zwar die Vignette beim Motorrad an einer nicht sichtbaren Stelle anbringen, nicht erlaubt ist es aber, die Vignette beispielsweise an der Nummer zu befestigen. Denn bei einem Motorrad müssen Sie die Vignette «an einem leicht zugänglichen und nicht auswechselbaren Teil» anbringen. Dies gilt auch dann, wenn Sie eine Wechselnummer für verschiedene Fahrzeuge nutzen.

Kleben Sie die Vignette nicht auf die vorgeschriebene Weise auf Ihr Motorrad, droht Ihnen eine Busse von 200 Franken.