Behörden

Was passiert, wenn ich meine Krankenkassenprämie nicht bezahle?

Ihre Krankenkasse wird Sie nach erfolgloser Zahlungsaufforderung betreiben. Die Krankenkasse wechseln können Sie erst, nachdem Sie die offenen Rechnungen beglichen haben. Je nach Kanton übernimmt die Krankenkasse bei offenen Betreibungen nur noch die Kosten für Notfallbehandlungen.

Der Kanton muss 85 Prozent der vergeblich eingeforderten Prämien und Kostenbeteiligungen der Krankenkasse übernehmen, weswegen einige Kantone Listen der säumigen Prämienzahler führen.

Zahlungsaufforderung und Betreibung

Zahlen Sie die fällige Prämie nicht, mahnt Sie Ihre Krankenkasse schriftlich. Hat sie damit keinen Erfolg, stellt Sie Ihnen eine Zahlungsaufforderung zu und räumt Ihnen eine Nachfrist von 30 Tagen ein sowie weist Sie auf die Folgen des Zahlungsverzugs hin. Zahlen Sie auch dann noch nicht, muss die Krankenkasse Sie betreiben lassen.

Krankenkassenwechsel nur bei bezahlten Rechnungen möglich

Haben Sie die Krankenkassenprämie nicht bezahlt, können Sie die Krankenkasse nicht wechseln. Dasselbe gilt, wenn Sie der Krankenkasse noch Kostenbeteiligungen, Verzugszinse oder Betreibungskosten schulden.

Kündigen Sie die Krankenkasse dennoch, muss diese sie informieren, dass die Kündigung wirkungslos ist, wenn Sie die ausstehenden Beträge nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vollständig bezahlt haben. Haben Sie die offenen Rechnungen nicht rechtzeitig beglichen, informiert Ihre Krankenkasse Sie sowie die neue Krankenkasse, dass Sie weiterhin bei der bisherigen Krankenkasse versichert sind.

Listen der Kantone

Hat die Krankenkasse Sie betreiben lassen, kann der Kanton von ihr verlangen, dass sie ihm Ihre Daten bekanntgibt: Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnsitz, AHV-Versichertennummer. Diese Liste ist den Leistungserbringern – also etwa einem Spital – der Gemeinde und dem Kanton zugänglich. Auf Meldung des Kantons hin übernimmt die Krankenkasse nur noch die Kosten für Notfallbehandlungen. Sie erstattet den zuständigen kantonalen Behörden Meldung über den Leistungsaufschub und dessen Aufhebung, nachdem Sie die Forderung beglichen haben.