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Betrunken Töffli fahren: Sanktionen wie für Auto- oder für Velofahrer?

Wer betrunken Töffli fährt, ist gleich zu sanktionieren wie ein Autofahrer. Dies hat das Bundesgericht am 18. Juni 2019 festgehalten.

Ein Töfflifahrer ist unter anderem mit einer Atemalkoholkonzentration von 1.2 mg/l, ohne gültige Kontrollschilder und ohne Führerschein auf öffentlichen Strassen unterwegs gewesen. Das erstinstanzliche Gericht hat ihn wegen diverser strassenverkehrsrechtlicher Delikte zu einer Busse von 2 500 CHF verurteilt. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft hin hat das Kantonsgericht den Töfflifahrer einem Autofahrer gleichgestellt und ihn namentlich zu sechs Monaten Freiheitsstrafe sowie einer Busse von 300 CHF verurteilt. Das Bundesgericht hat den Entscheid weitgehend geschützt.

Töffli ist ein Motorfahrzeug

Das erstinstanzliche Gericht ist davon ausgegangen, dass es sich beim Töffli um ein motorloses Fahrzeug handelt, weswegen ein Fahren im angetrunkenen Zustand eine blosse Übertretung sei, die nur eine Busse nach sich zieht. Wie das Bundesgericht ausführt, definiert das Strassenverkehrsgesetz ein Motorfahrzeug jedoch als «jedes Fahrzeug mit eigenem Antrieb, durch den es auf dem Erdboden unabhängig von Schienen fortbewegt wird.» Dass andere Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts punktuell die Motorfahrräder mit den Fahrrädern gleichsetze, ändert laut Bundesgericht an dieser Definition nichts.

Für Töfflifahrer gelten entsprechend dieselben Bestimmungen wie für Autofahrer, wenn es um das Fahren im angetrunkenen Zustand geht. Dasselbe gilt für das Fahren ohne Berechtigung: Auch hier wird ein Töfflifahrer ohne den erforderlichen Führerausweis nach denselben Bestimmungen sanktioniert wie ein Autofahrer.

Ausnahmen für Fahrzeugausweis und Kontrollschild

Anders als bei den Sanktionen wegen Fahrens im angetrunkenen Zustand und wegen Fahrens ohne Berechtigung gilt für Töfflifahrer ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis oder das Kontrollschild eine Spezialregelung, weswegen das Obergericht die Verurteilung in diesem Punkt noch einmal überprüfen muss.