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Wohnen

Kündigung Mietwohnung

Checkliste: Kündigung durch Mieter

Vor Umzug

Mietvertrag

Neue Wohnung

  • Von Vermieterin verlangte Auszüge und Belege besorgen
    • Betreibungsregisterauszug
    • Nachweis Einkommen
    • Referenzen
  • Mietvertrag unterschreiben, falls dieser schriftlich vorliegt. Ein mündlicher Mietvertrag ist gültig, jedoch wegen späterer möglicher Beweisprobleme nicht empfehlenswert
  • Kaution
    • auf Sperrkonto überweisen oder
    • falls Vermieterin einverstanden ist: Beleg Mietzinskautionsversicherung vorlegen

Bisherige Wohnung

Kündigung

  • schriftlich erstellen und eigenhändig unterzeichnen
Achtung: Kündigung per E-Mail genügt nicht.
  • Bei Familienwohnung ist ausdrückliche Zustimmung der Ehegattin bzw. des eingetragenen Partners zwingend.
  • Kopie aufbewahren
  • Zu Beweiszwecken entweder
    • eingeschrieben verschicken oder
    • Vermieterin persönlich übergeben und Quittung mit Datum und Unterschrift verlangen

Kündigungsfrist und -termin

  • überprüfen
  • sicherstellen, dass Kündigungsschreiben mindestens einen Tag vor Beginn der Kündigungsfrist zugestellt wird.

Achtung: Datum des Poststempels ist nicht entscheidend. Entscheidend ist die Zustellung der Kündigung. Die Kündigung gilt dann als zugestellt, wenn

    • der Mieter oder die Post die Kündigung der Vermieterin bzw. der Liegenschaftsverwaltung persönlich überreicht hat;
    • der Mieter oder die Post die Kündigung einem Angestellten persönlich überreicht hat;
    • Der erste mögliche Abholtermin, wenn die Post die Abholungseinladung in den Briefkasten der Vermieterin legt.
  • Kündigungsfrist und –termin gelten nicht, wenn Mieter einen zumutbaren Nachmieter stellt. Die Vermieterin hat ungefähr 30 Tage Zeit, die Zumutbarkeit des Nachmieters zu überprüfen.
Umzug organisieren
  • Zügelfirma oder Zügelfahrzeug organisieren
  • Parkplatz bei alter und neuer Wohnung reservieren
  • Versicherungen
    • Allfällige Schäden der Haftpflichtversicherung melden
    • Prüfen, ob Abschluss von Versicherung von Umzugsschäden Sinn macht
  • Reinigung organisieren
    • Mit Vermieterin klären, wie gründlich die Reinigung sein muss
    • Ev. Putzinstitut beauftragen
      • Offerten einholen
      • Prüfen ob Putzinstitut Abnahmegarantie gibt
  • Sondermüll und Sperrgut entsorgen
  • Namensschilder für Briefkasten und Türe bei neuer Wohnung besorgen
Umzug melden

Abonnemente

Arbeitsstelle

  • Für die Lohnbuchhaltung etc.
  • Umzugstag eingeben

Ärztin

Bank: Allfälligen Dauerauftrag anpassen

Behörden

  • Einwohnerkontrolle
  • Allfällig AHV – Ausgleichskasse
  • Kindergarten / Schule
  • Kreiskommando
  • Steuerverwaltung
  • Strassenverkehrsamt
  • Zivilschutzstelle

Inkassostelle für Radio- und Fernsehgebühren

Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerk

Krankenkasse: Ev. auch Anpassung Prämie

Post: Nachsendeauftrag erstellen

Telefon / Internet

Versicherungen:

  • Allfällig Deckungssumme der Hausratversicherung anpassen bei Umzug in kleinere oder grössere Wohnung
  • Allfällig Privathaftpflichtversicherung kündigen

Umzug

Wohnung übergeben
  • Zählerstände notieren
  • Abgabeprotokoll
    • zusammen mit Vermieterin erstellen
    • nur unterschreiben falls korrekt; allenfalls Vorbehalte schriftlich anbringen.
  • Schlüssel, inklusive allfällige zusätzliche selbst angefertigte
    • der Vermieterin übergeben und
    • die Übergabe quittieren lassen.

Transport

  • Bei Zügelschäden schriftliche Bestätigung verlangen
Wohnung übernehmen
  • Zählerstände notieren
  • Übernahmeprotokoll
    • zusammen mit Vermieterin erstellen
    • nur unterschreiben falls korrekt, allenfalls Vorbehalte oder Präzisierungen schriftlich anbringen
Beispiel: Bei der verfärbten Wand handelt es sich um eine normale Abnützung.
  • Schlüssel
    • von Vermieterin entgegennehmen
    • sicher stellen, dass Vermieterin keinen Ersatzschlüssel gegen den Willen des Mieters hat.

Nach Umzug

Mängel

Neue Wohnung

  • Vermieterin Mängel melden, die bei Übernahme unbemerkt blieben.

Bisherige Wohnung

  • Im Abgabeprotokoll anerkannte Schäden:
    • Rechnung der Vermieterin begleichen;
    • darauf achten, dass Vermieterin nur Zeitwert in Rechnung stellt: Ist der beschädigte Gegenstand bereits amortisiert, kann die Vermieterin die Reparaturkosten nicht dem Mieter überwälzen;
    • prüfen ob die Privathaftpflichtversicherung einen Teil der Kosten übernimmt.
  • Im Abgabeprotokoll nicht anerkannte Schäden:
    • Mieter muss Kosten nur übernehmen, wenn es sich um einen Mangel handelt, der bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar war
    • darauf achten, dass Vermieterin nur Zeitwert in Rechnung stellt: Ist der beschädigte Gegenstand bereits amortisiert, kann die Vermieterin die Reparaturkosten nicht dem Mieter überwälzen.
    • prüfen, ob die Privathaftpflichtversicherung einen Teil der Kosten übernimmt.

Mietzinsdepot

  • Zurückfordern sobald
    • Vermieterin festgestellt hat, dass keine Mietzinsrückstände oder noch offene Nebenkosten bestehen und keine Mängel zu beheben sind oder
    • alle von der Vermieterin in Rechnung gestellten Beträge beglichen sind oder
    • ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses, wenn Vermieterin keine Ansprüche gegenüber dem Mieter gemacht hat.
  • Mietkautionsversicherung auflösen sobald
    • Vermieterin festgestellt hat, dass keine Mietzinsrückstände oder noch offene Nebenkosten bestehen und keine Mängel zu beheben sind oder
    • alle von der Vermieterin in Rechnung gestellten Beträge beglichen sind oder
    • ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses, wenn Vermieterin keine Ansprüche gegenüber dem Mieter gemacht hat.

Achtung: Hat die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Schäden an die Vermieterin ausgezahlt, wird die Versicherungsgesellschaft Rückgriff auf den Mieter nehmen.


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