Unterwegs

Darf die Polizei mit Drohnen die Geschwindigkeit messen?

Von der Polizei eingesetzte Drohnen messen nicht selbst die Geschwindigkeit, sondern dokumentieren eine Fahrt. Diese Aufnahmen kann das Gericht als Beweismittel würdigen.

Die Polizei setzt bei Geschwindigkeitskontrollen nach Möglichkeit technische Hilfsmittel ein. Dabei sind als Messarten neben stationären Messsystemen auch mobile Messungen möglich. Die Polizei darf gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung Messmittel nur dann verwenden, «wenn sie den technischen Vorschriften entsprechen und regulär in Betrieb genommen wurden».

Die aktuell punktuell im Rahmen der Geschwindigkeitsmessung eingesetzten Drohnen nehmen die Fahrt des Motorfahrzeuges auf. Die Polizei kann die Aufnahmen verwenden, um die Durchschnittsgeschwindigkeit zu errechnen. Ein Bezirksgericht hat die Aufnahmen als Beweismittel zugelassen. Offen ist aktuell, ob auch höhere Instanzen die Drohnenaufnahmen als Beweise zulassen.