Behörden

Darf ein Verein Mitglieder ohne Begründung ausschliessen?

Grundsätzlich ja, sofern die Statuten einen Ausschluss ohne Begründung zulassen.

Ein Verein darf sich weitgehend selbst organisieren. Er entsteht, sobald der Gründungswille aus den schriftlichen Statuten ersichtlich ist. Die Statuten regeln namentlich die Organisation des Vereins sowie das Verhältnis des Vereins zu seinen Mitgliedern. Dabei können die Statuten keine zwingenden Gesetzesbestimmungen abändern, sonst aber alles enthalten, was der Verein möchte.

Regeln des Vereinsausschlusses

Die Statuten können festlegen, aus welchen Gründen der Verein ein Mitglied ausschliessen kann.

Sie können aber eben auch bestimmen, dass ein Ausschluss ohne Angabe der Gründe erfolgen darf. Ist dies der Fall, darf ein Gericht gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts grundsätzlich nicht überprüfen, ob der Ausschluss korrekt war. Dabei gibt es zwei Ausnahmen: Zum einen ist ein Ausschluss ohne Begründung aus formellen Gründen anfechtbar, so beispielsweise wenn der Verein das in den Statuten vorgesehen Verfahren nicht eingehalten hat. Zum anderen darf ein Gericht gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung einen Vereinsausschluss dann materiell prüfen, wenn es sich bei dem Verein um einen wichtigen Berufs- oder Wirtschaftsverband handelt. Ein Ausschluss aus einem solchen Verein verletzt das betroffene Mitglied in seinem Recht auf wirtschaftliche Entfaltung sowie in seinem beruflichen Ansehen und damit in seiner Persönlichkeit. Ein Ausschluss darf deswegen nur aus wichtigen Gründen erfolgen, also gleich, wie wenn die Statuten nichts regeln würden.