Wohnen

Darf ich das nicht passwortgeschützte WLAN meines Nachbarn benutzen?

Es gibt kein Gesetz, welches es verbietet, ein ungeschütztes WLAN mit zu nutzen. Eine unbefugte Nutzung kann gleichwohl zu einer Schadenersatzpflicht führen. Wer ein WLAN einrichtet, sollte ohnehin im eigenen Interesse für einen guten Schutz sorgen.

Fernmelderechtlich gibt es kein Verbot, ein unverschlüsseltes WLAN ohne Berechtigung mit zu nutzen. Allerdings bedeutet das Fremdsurfen, dass die Person eine Leistung bezieht, für welche sie nicht bezahlt hat. Sie kann deswegen schadenersatzpflichtig werden. Viel grössere praktische Probleme können aber für diejenige Person entstehen, die ihr WLAN nicht verschlüsselt hat.

Schadenersatz durch unbefugte WLAN-Nutzung

Nutzt jemand sein WLAN mit, muss der Nachbar allenfalls höhere Abogebühren zahlen, weil die Datenmenge zu hoch wird. Die unzulässigerweise heruntergeladene Datenmenge kann auch dazu führen, dass der Nachbar weniger schnell surfen kann. All das kann eine Schadenersatzpflicht auslösen.

WLAN im eigenen Interesse verschlüsseln

Selbst wenn der Nachbar ein leistungsstarkes Flat-Rate-Abo hat, ist er gut beraten, sein WLAN zu verschlüsseln und bei Nichtgebrauch abzustellen, um eine rechtswidrige Verwendung möglichst zu verhindern.

Zwar haftet er bei einer rechtswidrigen Fremdverwendung, beispielsweise dem Herunterladen von kinderpornografischen Inhalten, seines WLAN nicht automatisch. Haftbar wird er erst, wenn die Behörde ihn auf die rechtswidrige Nutzung hinweist und er nichts unternimmt. Die Polizei wird sich in einem ersten Schritt gleichwohl an den Nachbarn wenden.

Gemeinsame Nutzung von WLAN

Wer bewusst die gemeinsame Nutzung von WLAN ermöglichen will ohne unnötige Risiken einzugehen, kann beispielsweise eine Nutzerregistrierung einrichten um die einzelnen Nutzer identifizieren zu können. Dies ist beispielsweise möglich mit einem Zugang über ein jeweils auf das Handy zugesandtes Passwort.

Eine gemeinsame Nutzung kann auch im Interesse des Nachbarn liegen, denn so kann er sich allenfalls die Kosten mit den weiteren Nutzern teilen.

Aktualisiert am 26. Januar 2023