Unterwegs

Darf ich das Trottoir im Quartier mit Blumen verschönern?

Die Gemeinden sind weitgehend frei darin, Urban Gardening auf ihrem öffentlichen Grund zu erlauben oder zu verbieten.

Kanton und Gemeinden können regeln, welche Nutzungen des Trottoirs zulässig sind. Sie dürfen dabei auch festlegen, dass Urban Gardening nicht bestimmungsgemäss und damit verboten ist. Sie müssen dabei jedoch rechtsgleich und willkürfrei vorgehen.

In aller Regel handelt es sich bei «Urban Gardening» um einen so genannten «gesteigerten Gemeingebrauch». Dieser ist in der Regel bewilligungspflichtig. Urban Gardening muss jedenfalls gemeinverträglich sein und darf namentlich die Sicherheit von Fussgängern nicht gefährden.

Gemeinde darf Urban Gardening verbieten

Urban Gardening betrifft keine verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte. Das Gemeinwesen kann diese Form des «gesteigerten Gemeingebrauchs» deswegen ohne weiteres verbieten und es untersagen, Blumentöpfe oder ähnliches auf das Trottoir zu stellen.

Als «gesteigerter Gemeingebrauch» gilt gemäss Bundesgericht jede Nutzung die ihrer Natur oder Intensität nach den Rahmen des Üblichen übersteigt, nicht mehr der bestimmungsgemässen Verwendung entspricht, den rechtmässigen Gebrauch durch andere Benützer beeinträchtigt und somit nicht mehr gemeinverträglich ist». In diesem Sinne hat das Bundesgericht beispielsweise kommunale Bewilligungspflichten für Werbeaktionen, das Aufstellen eines Informationsstandes oder Kundgebungen gestützt, wobei diese Fälle verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte betrafen.

Urban Gardening kann bewilligungspflichtig sein

Qualifiziert die zuständige Gemeinde Urban Gardening als grundsätzlich bestimmungsgemässe Nutzung des öffentlichen Grundes, darf sie es gleichwohl von einer Bewilligung abhängig machen. In der Praxis ist denn auch oft eine ortspolizeiliche Bewilligung notwendig. Mit dieser Bewilligung koordiniert das Gemeinwesen insbesondere die verschiedenen Nutzungen des öffentlichen Grundes.

Das Gemeinwesen kann an die Bewilligung Bedingungen knüpfen. So ist etwa den Fussgängern genug Raum zu lassen, damit sie nicht auf die Strasse ausweichen müssen.

Aktualisiert am 27. Juni 2024