Familie

Darf ich den Wahlzettel für meinen Mann ausfüllen?

Ja, falls er schreibunfähig ist und Sie den Wahlzettel für die eidgenössischen Wahlen gemäss seinen Anweisungen ausfüllen. Unterzeichnen dürfen Sie den Stimmrechtsausweis jedoch nicht für ihn.

Ist Ihr Mann schreibfähig, dürfen Sie den Wahlzettel nicht für ihn ausfüllen. Er muss seinen Wahlzettel ohne Vordruck handschriftlich ausfüllen, Wahlzettel mit Vordruck darf er nur handschriftlich ändern. Hat Ihr Mann den Stimmzettel nicht handschriftlich ausgefüllt, ist er ungültig.

Wahlfälschung

Füllen Sie den Wahlzettel für Ihren schreibfähigen Mann aus, begehen Sie damit noch keine Wahlfälschung, wie das Bundesgericht festgehalten hat. Wenn Sie den Wahlzettel Ihres Mannes allerdings dann auch noch in die Urne werfen oder abschicken, riskieren Sie eine Verurteilung wegen Wahlfälschung. Schickt hingegen Ihr Mann seinen Wahlzettel aus freiem Willen selber ab oder wirft ihn in die Urne, brauchen Sie eine solche Verurteilung nicht zu befürchten.

Stimmenfang?

Allerdings ist ein Ausfüllen eines fremden Wahlzettels für eine schreibfähige Person ohnehin nicht ratsam: Das Bundesgericht hat offen gelassen, ob ein solches Vorgehen als strafbarer Stimmenfang gilt.