Konsum & Internet

Darf ich ein exotisches Tier im Internet bestellen?

Es ist nicht in jedem Fall verboten, ein exotisches Tier im Internet zu bestellen – aber die Wahrscheinlichkeit, dass Sie damit insbesondere artenschutz- oder tierschutzrechtliche Vorschriften verletzen, ist ziemlich gross. Dies insbesondere dann, wenn das Tier aus dem Ausland angeliefert wird.

Als erstes sollten Sie abklären, ob es sich bei dem im Internet angebotenen Tier um ein nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschütztes Tier handelt. Ist dies der Fall, müssen Sie mittels Dokumenten Herkunft, Ursprung und Rechtmässigkeit des Kaufs nachweisen können. Namentlich müssen Sie eine Bewilligung oder eine Bescheinigung des Ausfuhrstaates vorlegen können. Um dies überprüfen zu können, haben die zuständigen Kontrollorgane die Zutrittsberechtigung zu den Räumen und Einrichtungen, in denen sich das exotische Tier befindet oder bei denen zu vermuten ist, dass sich das exotische Tier dort befindet. Stellen die Kontrollorgane fest, dass keine gültigen Dokumente vorliegen, können sie das Tier beschlagnahmen und allenfalls gar einziehen.

Bewilligungspflicht abklären

Ist artenschutzrechtlich alles in Ordnung, müssen Sie in einem nächsten Schritt bei der kantonalen Veterinärbehörde abklären, ob die private Haltung Ihres exotischen Tieres bewilligungspflichtig ist. Bei bestimmten Tierarten darf diese Behörde die Bewilligung nur erteilen, wenn ein Gutachten einer unabhängigen und anerkannten Fachperson nachweist, dass die vorgesehenen Gehege und Einrichtungen eine tiergerechte Haltung ermöglichen. Besteht eine Bewilligungspflicht, müssen Sie nachweisen dass Sie über die fachlichen Fähigkeiten verfügen, um das Tier zu halten. Je nach Art der Haltung und der betroffenen Tiere benötigen Sie dafür einen Sachkundeausweis oder eine vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannte fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung.