Unterwegs
Darf ich hupen, weil ich mich über einen Schweizer Sieg freue?
Hupen aus Freude ist nicht erlaubt: Akustische Warnsignale sind im Strassenverkehr nur zulässig, wenn der Fahrzeugführer andere warnen muss.
Erfordert es die Sicherheit des Verkehrs, muss der Fahrzeugführer die übrigen Strassenbenützer warnen. «Unnötige oder übermässige Warnsignale» sind nicht erlaubt. Akustische Warnsignale wie eben das Hupen sind insbesondere in zwei Fällen zulässig: Wenn im Bereich der Strasse Kinder nicht auf den Verkehr achten und vor unübersichtlichen, engen Kurven ausserorts.
Hupen oder lärmende Autokorsos sind nicht erlaubt und es droht eine Ordnungsbusse über 40 CHF.
Aktualisiert am 12. Dezember 2024