Behörden

Darf ich meinen Kehricht privat verbrennen?

Es ist nicht zulässig, den Abfall selber zu verbrennen. Einzige Ausnahme: Ein Feuer mit trockenem Grüngut ist erlaubt, sofern dabei wenig Rauch entsteht.

Abfälle müssen umweltverträglich entsorgt werden. Die Entsorgung erfolgt grundsätzlich nur innerhalb von Abfallanlagen. Private dürfen aber natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle ausserhalb von Anlagen verbrennen, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht. Vorbehalten sind strengere Regeln der Kantone und Gemeinden.

Privates Verbrennen von Abfall verboten

Private dürfen ihre Abfälle weder im Garten, im Cheminée oder sonst wie ausserhalb von Anlagen entsorgen. Ein Feuer mit sehr trockenem Grüngut ist grundsätzlich erlaubt, soweit dadurch nur wenig Rauch entsteht. Die Behörde kann aber auch dies für bestimmte Gebiete oder Zeiten einschränken oder verbieten, wenn übermässige Immissionen zu erwarten sind. Einige Gemeinden untersagen das private Verbrennen von Grüngut generell.

Umgekehrt kann die Behörde im Einzelfall auch das Verbrennen von nicht ausreichend trockenem Grüngut bewilligen, wenn ein überwiegendes Interesse besteht und keine übermässigen Immissionen entstehen.

Wer in Missachtung dieser Regeln privat Abfall verbrennt, riskiert eine Busse bis zu 20 000 CHF.