Familie
Darf ich meiner Tochter das Mitfahren auf einem Motorrad verbieten?
Solange Ihre Tochter noch minderjährig ist und Sie die elterliche Sorge haben, grundsätzlich ja.
Die elterliche Sorge dient dem Wohl des Kindes. Sie als Eltern treffen dabei die für Ihre Tochter notwendigen Entscheidungen, solange sie selber dazu noch nicht fähig ist. Dabei haben Sie Ihrer Tochter die ihrer «Reife entsprechende Freiheit der Lebensgestaltung» zu gewähren und in «wichtigen Angelegenheiten» auf ihre Meinung Rücksicht zu nehmen. Ob das Mitfahren auf einem Motorrad eine solche «wichtige Angelegenheit» ist, dürfte noch nicht gerichtlich entschieden worden sein. In aller Regel dürfte jedoch ein elterliches Verbot, auf einem Motorrad mitzufahren, dem Wohl Ihrer Tochter nicht schaden, weswegen Sie diesen Entscheid für Ihre Tochter treffen dürfen.
Mindestalter zum Mitfahren auf Motorrädern
Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre Tochter auf einem Motorrad mitfährt, gilt es gleichwohl die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Ein Fahrzeugführer darf auf Motorfahrzeugen und damit auch auf Motorrädern «Personen nur auf den dafür eingerichteten Plätzen mitführen». Ein Mindestalter für Mitfahrerinnen gibt es nicht, allerdings muss Ihre Tochter gross genug sein, um «Trittbretter oder Fussrasten benutzen zu können.» Ist sie jünger als sieben Jahre alt, darf sie «nur auf einem durch die Zulassungsbehörde bewilligten Kindersitz mitgeführt werden.» Auch als Mitfahrerin muss sie auf jeden Fall einen Schutzhelm tragen.
Mindestalter zum Führen von Motorrädern
Selbst fahren darf Ihre Tochter ein Motorrad dann, wenn sie das Mindestalter für die jeweilige Kategorie erreicht hat. Der Bundesrat hat per 1. Januar 2021 das Mindestalter für zwei Fahrzeugkategorien gesenkt. So darf Ihre Tochter bereits ab 15 Jahren ein Kleinmotorrad und ab 16 Jahren ein Motorrad mit einem Hubraum von 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW fahren. Für die übrigen Motorräder gilt nach wie vor das Mindestalter von 18 Jahren.