Unterwegs

Darf ich mit Kinderwagen in einen überfüllten Zug?

Wer über ein gültiges Ticket verfügt, darf auch mit dem Kinderwagen den öV benutzen. Es gibt grundsätzlich keinen Vorrang für bestimmte Fahrgäste.

Ein Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (öV) hat eine Transportpflicht. Wer «die Gesetzes- und Tarifbestimmungen einhält», hat ein Recht darauf, dass das öV-Unternehmen ihn transportiert. Dabei hat eine Person mit Kinderwagen dasselbe Recht wie alle anderen Fahrgäste. Allerdings haben Kinderwagen gemäss dem Tarif T600 der Alliance SwissPass in den entsprechend bezeichneten Zonen Vorrang.

Weiter bestimmt der Tarif T600 der Alliance Swiss Pass, dass die öV-Unternehmen Kinder unter 6 Jahren wie auch Kinderwagen kostenlos transportieren. Letztere unabhängig davon, ob es sich um einen separate Wagen oder einen abkuppelbaren Anhänger handelt. (Siehe auch: «Dürfen Kinder im öV betreffend ihr Alter lügen?»)